Bezirksvorstand
Alle vier Jahre wählen die Delegierten der Kreisverbände und Korporativen Mitglieder auf der Bezirkskonferenz, dem höchsten Beschlussgremium des Verbandes, einen neuen Bezirksvorstand. Der Vorstand trägt, entsprechend der Satzung, die Verantwortung für die Wahrnehmung der Aufgaben des Bezirksverbandes. Er übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus.
Zur Führung der Geschäfte bestellt der Vorstand einen Geschäftsführer oder eine Geschäftsführerin. Diese sind als besondere Vertreter im Sinne des § 30 BGB zur Wahrnehmung der wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen und personellen Angelegenheiten bevollmächtigt.
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Neuigkeiten
Meldung vom 10.05.2024
„Die Mängelliste in der stationären Altenhilfe wird immer länger“
Meldung vom 08.05.2024
Anlässlich des Europatags am 9. Mai fordert die Arbeiterwohlfahrt (AWO) die Europäische Union zu mehr Einsatz bei der Armutsbekämpfung auf.
Meldung vom 01.05.2024
Das Gemaule über das Bürgergeld soll der CDU zu alter Stärke verhelfen. Unermüdlich und mit vereinten Boulevard-Kräften bläst sie zur Attacke gegen das angeblich "arbeitnehmerfressende" Bürgergeld-Monster.