Bezirksvorstand
Alle vier Jahre wählen die Delegierten der Kreisverbände und Korporativen Mitglieder auf der Bezirkskonferenz, dem höchsten Beschlussgremium des Verbandes, einen neuen Bezirksvorstand. Der Vorstand trägt, entsprechend der Satzung, die Verantwortung für die Wahrnehmung der Aufgaben des Bezirksverbandes. Er übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus.
Zur Führung der Geschäfte bestellt der Vorstand einen Geschäftsführer oder eine Geschäftsführerin. Diese sind als besondere Vertreter im Sinne des § 30 BGB zur Wahrnehmung der wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen und personellen Angelegenheiten bevollmächtigt.
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Neuigkeiten
Meldung vom 22.11.2024
Digitalisierung, ökologischer und demografischer Wandel und der damit verbundene Strukturwandel am Arbeitsmarkt
Meldung vom 22.11.2024
Sie fehlen an allen Ecken und Enden: Gut ausgebildete Mitarbeitende, die in den vielen Kitas, im Offenen Ganztag, in der Eingliederungs- und Jugendhilfe, der Migrations- und Jugendsozialarbeit, in Seniorenzentren etc. tätig werden können.
Meldung vom 20.11.2024
Mehr als 60 Vertreter*innen der AWO-Gliederungen und Einrichtungen aus ganz NRW kamen im Dortmunder Jugendgästehaus zusammen, um sich bei einem Fachtag über den Themenbereich Fördermittel zu informieren und auszutauschen.