AWO NRW informiert zum BTHG

30.10.2018

Ende Oktober trafen sich rund 60 Fachleute aus dem Bereich des stationären Wohnens für Menschen mit Behinderung beim AWO Bezirksverband Westliches Westfalen. Sie alle folgten einer Einladung der AWO NRW. Im Fokus stand das  Bundesteilhabegesetz (BTHG). Das Gesetzespaket sieht viele Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen vor. Mit dem BTHG werden mehr Möglichkeiten der Teilhabe und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen geschaffen. Menschen mit Behinderungen, die Eingliederungshilfe beziehen, können künftig mehr von ihrem Einkommen und Vermögen behalten. Gleichzeitig werden die Kommunen und Länder entlastet, da Grundsicherungs- und Eingliederungshilfeleistungen in Zukunft getrennt sowie teilweise vom Bund übernommen werden.

Um diese Trennung der Leistungen zum 1. Januar 2020 zu vollziehen, sind für die  Wohneinrichtungen bereits heute die ersten Vorarbeiten notwendig. Die verantwortlichen Fachabteilungen der vier AWO Bezirksverbände in NRW haben dazu die ersten Schritte aufgezeigt. Neu ist dabei, dass alle Einrichtungen der AWO NRW dies gemeinsam vollziehen und umsetzen werden.

In den Vorträgen wurden die Teilnehmer über die neuen gesetzlichen Grundlagen informiert und erste konkrete Handlungsschritte gezeigt.

„Die Rückmeldungen der Teilnehmer zeigen es deutlich, wir haben mit der heutigen Veranstaltung eine solide Basis für die Träger gelegt, für die anstehenden Schritte der praktischen Umsetzung  des Bundesteilhabegesetzes“, sagt Sabine Kunz, Referentin zum Thema Trennung der Leistung und Mitarbeiterin beim AWO-Bezirksverband Westliches Westfalen.

Nach den Vorträgen wurde über konkrete Fragen vor Ort diskutiert. Dabei wurde deutlich dass, sich von Münster bis Köln die gleichen Fragen stellen - die Antworten sollen nun gemeinsam gefunden werden.


Fotos: Michael Rosellen