AWO NRW lud zur Fachkonferenz

04.06.2019

Auf Einladung des Arbeitskreises Behindertenhilfe der AWO NRW trafen sich rund 75 Fachleute aus dem Bereich des stationären und ambulanten Wohnens für Menschen mit Behinderung in der Bezirksgeschäftsstelle in Dortmund. Dort berieten sie sich über den Sachstand der Landesrahmenvertragsverhandlungen SGB IX. In den Vorträgen wurden über die bereits konsentierten Vertragsbestandteile informiert und erste konkrete Handlungsschritte aufgezeigt.

Seit Anfang 2018 verhandeln die Vertragspartner einen neuen Landesrahmenvertrag, der die Leistungen insbesondere der dritten Reformstufe ab 1.1.2020 für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen sichern soll. „Es ist wichtig, dass die Einrichtungen und Dienste bei der Weiterentwicklung des komplexen Systems der Eingliederungshilfe begleitet werden und frühzeitig informiert werden, welche Herausforderungen und Aufgaben auf sie zukommen“, sagt Julia Otto, Fachbereichsleitung Eingliederungshilfe beim AWO Bezirksverband Westliches Westfalen.

Die verantwortlichen Fachabteilungen der vier AWO Bezirksverbände in NRW haben in ihrer Fachkonferenz gemeinsam mit Geschäftsführern, Bereichsleitungen und Einrichtungsleitungen die erforderlichen Schritte der Umstellungsregelung aufgezeigt. Zudem haben sie einen Ausblick auf das zukünftige Leistungsgeschehen der Eingliederungshilfe nach dem Übergang gegeben.

Die AWO NRW sieht die bisher erzielten Ergebnisse des Landesrahmenvertrags als solide Grundlage für die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe. Auch das Resümee der Teilnehmer zeigt, dass insbesondere die Regelungen zum Übergang einen Rahmen für alle beteiligten Seiten schafft, um auch weiterhin ab 1.1.2020 die Qualität und Quantität in den Einrichtungen der AWO sicherstellen zu können.