Etwas besser ist noch nicht gut – Freie Wohlfahrtspflege NRW sieht Kritik an der KiBiz-Reform bestätigt

02.10.2019

Die Anhörung zum Gesetzentwurf für eine KiBiz-Reform hat nach Auffassung der Freien Wohlfahrtspflege NRW den erheblichen Änderungsbedarf am vorliegenden Gesetzentwurf bestätigt. Der Verzicht auf eine grundlegende Reform führt neben der Frage nach der Auskömmlichkeit der Finanzierung zu einer Verlängerung hinlänglich bekannter Probleme des KiBiz.

Grundsätzlich bedauert die Freie Wohlfahrtspflege nach wie vor, dass es nicht gelungen ist, das lange angekündigte Vorhaben einer grundlegenden Neuausrichtung der gesetzlichen Grundlagen, inklusive Finanzierung, der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege und in den Tageseinrichtungen für Kinder umzusetzen. Vor allem wichtige Standardverbesserungen, etwa bei der Leitungsfreistellung oder den Verfügungszeiten, sind nicht berücksichtigt worden und auch die Finanzierung der inklusiven Arbeit mit Kindern bleibt hinter dem Notwendigen zurück.

Es ist anzuerkennen, dass die zusätzlichen Mittel von Land und Kommunen ein wichtiger Beitrag zur Aufhebung der strukturellen Unterfinanzierung des Systems der Kindertageseinrichtungen in NRW sind. Positiv ist auch, dass die zusätzlichen Bundesmittel Verbesserungen etwa in den Bereichen Ausbildung, Flexibilisierung und Fachberatung ermöglichen. Und die Zusage des Landes, die Finanzierung nachhaltig sicherzustellen, sei es durch Bundesmittel oder aus Landesmitteln, begrüßt die Freie Wohlfahrtspflege ausdrücklich.

Allerdings bleibt es dabei, dass die auskömmliche Deckung der Basisfinanzierung der Einrichtungen um 570 Millionen Euro im Bereich der Kosten für Instandhaltung, Verwaltung sowie weiterer Sachkosten verfehlt wird. Eine nicht unerhebliche Lücke, die – sofern sie bestehen bleibt – so gibt die Freie Wohlfahrtspflege zu bedenken, eine qualitativ gute personelle Besetzung gefährdet.

In diesem Zusammenhang bleibt die Konkurrenz um Mittel für die Abschaffung von Elternbeiträgen auf der einen Seite und die qualitativ erforderliche Ausstattung von Tageseinrichtungen auf der anderen Seite ein fundamentales Problem. So sieht die Freie Wohlfahrtspflege die weitere Ausdehnung der Elternbeitragsfreiheit für ein zweites Kindergartenjahr kritisch. Die hierfür eingesetzten Mittel aus der Bundesförderung des sogenannten „Gute-Kita-Gesetzes“, immerhin 220 Millionen Euro, hätten nach Ansicht der Freien Wohlfahrtspflege NRW in die weitere Verbesserung der Betreuungsqualität fließen oder aus zusätzlichen Landesmitteln finanziert werden müssen. Denn: Eltern fordern zu Recht eine hohe Betreuungsqualität ein.

Nach wie vor kritisch bewerten die freien Träger die deutliche Absenkung des Trägeranteils der Kommunen, die auch durch zusätzliche Landesmittel ermöglicht wird. Der finanzielle Eigenanteil der freien und kirchlichen Träger, die etwa 7.500 Kitas in NRW unterhalten, und der grundsätzlich rechtlich infrage steht, wird dagegen kaum gesenkt.

Nach der Reform ist vor der Reform. Ohne Nachbesserungen ist zu befürchten, dass der Bedarf nach weiteren Reformen schon bald wieder die Diskussionen im Arbeitsfeld prägen wird.

In der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW haben sich 16 Spitzenverbände in sechs Verbandsgruppen zusammengeschlossen. Mit ihren Einrichtungen und Diensten bieten sie eine flächendeckende Infrastruktur der Unterstützung für alle, vor allem aber für benachteiligte und hilfebedürftige Menschen an. Ziel der Arbeit der Freien Wohlfahrtspflege NRW ist die Weiterentwicklung der sozialen Arbeit in Nordrhein-Westfalen und die Sicherung bestehender Angebote. Die Freie Wohlfahrtspflege NRW weist auf soziale Missstände hin, initiiert neue soziale Dienste und wirkt an der Sozialgesetzgebung mit.

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