AWO bewertet Landesrahmenvertrag über die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

08.10.2019

Am 27. September 2019 beriet die AWO NRW auf einem Fachtag in Dortmund über den kürzlich abgeschlossenen nordrhein-westfälischen Landesrahmenvertrag über die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung. In diesem sind alle Leistungen für Menschen mit Behinderungen in NRW geregelt.

Die geladenen juristischen Fachleute der Kanzlei Hohage, May & Partner aus Hamburg bestätigten den zahlreichen anwesenden AWO Vertreterinnen und Vertretern, dass die zukünftige Vertragsgestaltung durch die Neuregelung deutlich komplexer wird. „Wir sind froh, Herrn Rechtsanwalt Hohage für unseren Fachtag gewinnen zu können, um die facettenreichen Neuerungen mit ihm und 70 weiteren AWO Vertreterinnen und Vertretern gemeinsam juristisch betrachten zu können. Auch wenn einige Details immer noch offen sind, ist es wichtig, sich auf den Weg zu machen.“, sagte Julia Otto, Fachbereichsleiterin Eingliederungshilfe der AWO Westliches Westfalen e.V.