Bezirksvorstand
Alle vier Jahre wählen die Delegierten der Kreisverbände und Korporativen Mitglieder auf der Bezirkskonferenz, dem höchsten Beschlussgremium des Verbandes, einen neuen Bezirksvorstand. Der Vorstand trägt, entsprechend der Satzung, die Verantwortung für die Wahrnehmung der Aufgaben des Bezirksverbandes. Er übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus.
Zur Führung der Geschäfte bestellt der Vorstand einen Geschäftsführer oder eine Geschäftsführerin. Diese sind als besondere Vertreter im Sinne des § 30 BGB zur Wahrnehmung der wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen und personellen Angelegenheiten bevollmächtigt.
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Neuigkeiten
Meldung vom 01.05.2024
Das Gemaule über das Bürgergeld soll der CDU zu alter Stärke verhelfen. Unermüdlich und mit vereinten Boulevard-Kräften bläst sie zur Attacke gegen das angeblich "arbeitnehmerfressende" Bürgergeld-Monster.
Meldung vom 29.04.2024
Es wird diskutiert, sich ausgetauscht und vor allem viel vorangebracht: In den vergangenen Monaten haben die Kolleg*innen in den Unterarbeitsgruppen (UAG) intensiv an der „AWO Vision 2025“ gearbeitet.
Meldung vom 25.04.2024
Bereits zum dritten Mal hat der AWO Bezirk Westliches Westfalen einen 160-Stunden-Qualifizierungskurs für Quereinsteigende in Kitas durchgeführt. 20 Teilnehmende freuten sich über den Abschluss.