Kinder und Familie
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Kinder, Jugend und Familie
Die gleichberechtigte Partizipation aller Kinder, Jugendlichen und Familien am Leben in der Gesellschaft liegt der AWO am Herzen - vor allem derjenigen, die auf Grund ihrer Lebenssituation benachteiligt werden. Zum Beispiel durch Armut, Migrationsgeschichte, körperliche oder psychische Beeinträchtigung.
Die AWO setzt sich aktiv für die Belange von Kindern, Jugendlichen und Familien ein. Sie baut Teilhabebarrieren ab, um allen Menschen Partizipation zu ermöglichen. Die AWO berät und unterstützt. Zudem vermittelt sie Plätze in sozialen Einrichtungen etc.
Als spitzenverbandliche Trägervertretung ist der AWO Bezirk Westliches Westfalen im regelmäßigen Austausch mit dem Ministerium und arbeitet an Konzepten.
Die Fachreferent*innen der AWO sind zuständig für die Sicherstellung der Qualität und der fachlichen Weiterentwicklung des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie.
Zum Aufgabenbereich gehören beispielsweise:
- Wahrnehmung der spitzenverbandlichen Interessensvertretung und Aufgaben
- Gremien- und Netzwerkarbeit auf Landes- und Bundesebene und in Arbeitskreisen
- Entwicklung von fachpolitischen Konzepten sowie Konzepten zur Qualifizierung und Fortbildung von Fachkräften
- Beratung und Unterstützung der Einrichtungen und Träger in fachlichen Fragestellungen
- Sicherung und Begleitung der Antragstellung, fachliche Bewertung, administrative Bearbeitung inklusive der Verwendungsnachweise
- Organisation und Durchführung von Schulungen, Workshops und Fachtagungen.
Kindertagesbetreuung
Im AWO Bezirksverband Westliches Westfalen gibt es rund 350 Kindertageseinrichtungen. Das Angebot wird stetig ausgebaut. Viele AWO-Einrichtungen sind gleichzeitig Familienzentren mit besonderen Beratungs- und Unterstützungsleistungen für Familien. Die konzeptionelle Arbeit orientiert sich an Qualitätsstandards, die sowohl gesetzliche Rahmenbedingungen erfüllen als auch eigenen Profilen entsprechen. Die Kindertagespflege stellt ein gleichwertiges Angebot dar.
Kindertageseinrichtungen
In den Kitas arbeitet das Fachpersonal in multiprofessionellen Teams, um alle Kinder in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen.
Für jedes Kind wird ein Bildungsportfolio erstellt, um Entwicklungsfortschritte aufzuzeigen. Kinder mit Teilhabebeeinträchtigungen erhalten zudem einen Teilhabe- und Förderplan, der gemeinsam mit Heilpädagog*innen, Therapeut*innen und Erzieher*innen erstellt und fortgeschrieben wird.
Das Kita-Personal arbeitet eng mit den Eltern und Externen zusammen. So wird eine gute frühkindliche Bildung gewährleistet. Die Kinder werden gut auf den Übergang in die Schule vorbereitet.
Um den vielfältigen Bedarfen der Kinder gerecht zu werden, wird das Personal durch ein breit gefächertes Fortbildungsprogramm qualifiziert.
Die AWO wirbt dafür, dass der Anteil an männlichen Erziehern in den Kitas steigt und entwickelt darüber hinaus Qualifizierungsprogramme für den Quereinstieg.
Kindertagespflege
Die Kindertagespflege ist ein wichtiges Angebot, um dem großen Bedarf an Plätzen gerecht zu werden. Sie unterstützt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Kindertagespflege ist in ihrem Anspruch an Qualifizierung und Begleitung der Tagespflegepersonen dem Förderauftrag der Kindertageseinrichtungen gleichrangig.
Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab 1 Jahr hat zu einem Anstieg der Kindertagespflege und auch zu Zusammenschlüssen von Tagespflegepersonen zu Großtagespflegestellen geführt.
Das Fachreferat berät die Koordinator*innen aus dem Bereich Kindertagespflege. Es bietet Information und Erfahrungsaustausch zu gesetzlichen Regelungen, Kinderschutz und aktuellen fachlichen Entwicklungen.
Gemeinsame Erziehung
Mit dem Inkrafttreten der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) hat Deutschland sich im Jahr 2009 dazu verpflichtet, das Bildungssystem inklusiv zu gestalten und Teilhabebarrieren abzubauen.
Inklusion bedeutet, dass ausnahmslos alle Kinder – unabhängig von ihren Stärken und Schwächen oder ihren Lebenslagen – gemeinsam leben, spielen und voneinander lernen.
Das gleichberechtigte Miteinander aller Menschen ist eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe. Die Kindertageseinrichtungen übernehmen eine tragende Rolle auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft. Sie vermitteln eine vorurteilsfreie, wertschätzende Haltung. Vielfalt wird als Bereicherung erlebt. In kombinierten Einrichtungen werden derzeit über 1000 Kinder mit erhöhtem Teilhabebedarf gefördert. Sie erhalten in der Kita inklusive Erziehung und Bildungsangebote.
Familienzentren
Etwa ein Drittel aller Kindertageseinrichtungen fördert das Land NRW, um in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen (Familienberatungsstellen, Frühförderstellen, Jugendämter) Vermittlungs- und Beratungsleistungen für Familien zu erbringen.
Bei Bedarf werden z.B. Tagespflegepersonen vermittelt oder sogenannte “Randzeitbetreuungen” angeboten, um eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten. Vor allem in Stadtteilen mit besonderen Bedarfen stehen den Familien zahlreiche Angebote wie Familiencafés oder Spielgruppen zur Verfügung.
Sprachförderung
Das Konzept Alltagsintegrierte Sprachbildung der AWO-Kindertageseinrichtungen dient der Sprachentwicklung der Kinder, damit sie gezielte Förderung und Unterstützung beim altersgerechten Spracherwerb erhalten. Kinder, die mehrsprachig aufwachsen oder weiteren Unterstützungsbedarf haben, erhalten zusätzliche Förderangebote.
Alle Fachkräfte sind entsprechend fortgebildet, um die Beobachtungen der sprachlichen Kompetenzen in den Blick zu nehmen und daraufhin die Sprachbildung jedes Kindes individuell zu fördern.
Das Landesprogramm Sprach-Kitas unterstützt mit zusätzlichem Personal Einrichtungen, in denen es besonders viele Bedarfe gibt.
Qualitätsentwicklung
Das Leitbild der AWO orientiert sich am humanistischen Menschenbild, das den Menschen mit seinen individuellen Fähigkeiten in den Mittelpunkt stellt. Das sozialethische Fundament der AWO bilden die Grundwerte Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit, Toleranz und Solidarität.
Alle Kindertageseinrichtungen der AWO im Bezirk Westliches Westfalen haben eine Konzeption erarbeitet, die die Bedingungen und Schwerpunkte vor Ort einbezieht. Die trägerbezogenen Leitlinien und Konzepte werden in Qualitätsprozessen erarbeitet und in einem ständigen Prozess von Fachkräften und Eltern weiterentwickelt. Die Qualitätsstandards sind in Handbüchern verbindlich geregelt und orientieren sich unter anderem an zertifizierten Normen wie der DIN EN ISO 2001.
Betreuung, Erziehung und Bildung von Schulkindern
Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) sichert ab 2026 den Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz in der Grundschule. Im ersten Jahr für alle Erstklässler, danach für alle anderen Jahrgänge.
Schon jetzt haben etwa 50 % aller Grundschulkinder in NRW einen Platz in der Offenen Ganztagsschule. Es wird ein Elternbeitrag fällig, den die Jugendämter festlegen. Die Eltern benötigen oft die Betreuung bis 15 oder 16 Uhr. Es gibt aber auch Angebote der Übermittagsbetreuung bis 13 oder 14 Uhr. Diese erfordern einen gesonderten Elternbeitrag.
Es gibt oft Wartelisten, weil die Räume fehlen. Dann entscheidet die Schule gemeinsam mit dem Träger der Offenen Ganztagsschule, nach welchen Prioritäten Kinder aufgenommen werden.
Die Qualität der Erziehung, Bildung und Betreuung in den außerschulischen Angeboten ist entscheidend für gute Bildungschancen aller Kinder.
Die AWO im Westlichen Westfalen übernimmt an mehr als 220 Schulstandorten die Versorgung der Kinder vor, während oder nach der Unterrichtszeit.
Sie bekommen ein Mittagessen, erledigen die Hausaufgaben und haben die Möglichkeit, an pädagogischen Angeboten teilzunehmen. Die AWO beschäftigt pädagogisches Personal und kümmert sich um die Qualifizierung von Kräften.
Kinder mit (drohenden) Behinderungen haben Anspruch auf eine Inklusionsbegleitung. Die Ansprüche werden an die Kommune gestellt.
An vielen Schulen gibt es auch Schulsozialarbeit, die Lehrkräfte unterstützt, Kontakte mit Eltern aufnimmt oder Beratung und Hilfen für die Kinder anbietet.
Im Aufbau sind Familiengrundschulzentren, die mit anderen sozialen Einrichtungen im Stadtteil zusammenarbeiten und Angebote für die Familien machen.
An weiterführenden Schulen der Sekundarstufe, in der Regel für die 5. und 6. Klasse, gibt es lernunterstützende und freizeitorientierte Angebote nach Schulschluss. Die AWO koordiniert gemeinsam mit der Schule die Angebote. Die Wünsche der Schüler*innen werden einbezogen.
Hilfen zur Erziehung
Eltern haben Anspruch auf Hilfe bei der Erziehung ihres Kindes oder Jugendlichen, wenn das Wohl des Kindes ansonsten nicht gewahrt werden kann. Die Hilfe ist für jede Familie unterschiedlich und wird in Hilfeplangesprächen festgelegt.
Sie kann erfolgen als:
- sozialpädagogische Familienhilfe zur Unterstützung
- Erziehungsberatung
- (zeitweise) Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie
- Unterbringung in einer stationären bzw. teilstationären Einrichtung
Die Jugendämter bewilligen die Leistungen.
Kinder und Jugendliche, die ohne Eltern nach Deutschland einreisen, werden vom Jugendamt in Obhut genommen. Diese unbegleiteten Minderjährigen werden in Jugendhilfeeinrichtungen oder bei Verwandten untergebracht.
Nach dem 18. Lebensjahr können junge Volljährige in Übergangseinrichtungen in die Selbstständigkeit begleitet werden.
Die AWO bietet verschiedene Angebote. Sie beschäftigt sozialpädagogische Fachkräfte und bietet ihnen Qualifikationen und Supervision.
Beratungsangebote für besondere Lebenslagen
Ob kritische Lebensereignisse, besondere Lebenslagen oder existenzielle Nöte – es gibt zahlreiche Situationen, in denen Menschen professionelle Unterstützung, Beratung oder Begleitung benötigen. Diese sozialen Dienstleistungen zählen zu den wesentlichen Aufgaben der AWO und entsprechen hohen Qualitätskriterien.
Eine Beratung kann in Form eines persönlichen Gesprächs, Telefonats oder auch per Mail erfolgen und ist grundsätzlich vertraulich.
Schwangerschaftskonfliktberatung
Die AWO steht für sexuelle Vielfalt und Selbstbestimmung.
Die Schwangerschaftskonfliktberatung ist kostenlos und richtet sich an alle Frauen und Männer, Familien, Jugendliche, junge Erwachsene und Gruppen - unabhängig von sexueller Identität, Alter, Ethnie und religiöser Zugehörigkeit. Die Schwangerschaftskonfliktberatung (gem. § 5/6 SchKG in V. m § 219 StGB) ist eine gesetzliche Pflichtberatung, die von den AWO Schwangerschaftsberatungsstellen angeboten wird – auf Wunsch anonym.
Die Beratungen zur anonymen oder vertraulichen Geburt sind fester Bestandteil der Angebote.
Die Beratungsstellen sind ebenso Vergabestellen für die Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz für das ungeborene Leben.
Die sexualpädagogische Bildungsarbeit in Einrichtungen wie Schulen und Kitas, bildet einen besonderen Schwerpunkt.
Frühe Hilfe
Die Frühen Hilfen rücken die Zeit der Schwangerschaft und die ersten Lebensjahre in den Blick. Sie bieten Beratungen in der Schwangerschaft, Familienbesuche bei der Geburt, Hebammenbegleitung bis zu einem Jahr nach der Geburt und Unterstützung durch Patenschaften.
Jede Kommunen bietet Frühe Hilfen an und bindet die Einrichtungen wie z.B. Kindertageseinrichtungen sowie Familien- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen ein.
Ehe- und Lebensberatung
Die Ehe- und Lebensberatungsstelle unterstützt in kritischen Momenten des Lebens: Stress in der Partnerschaft, Trennungssituationen sowie Beziehungs- und Erziehungsfragen.
Sie begleitet z.B. bei Ängsten, Depressionen, Mobbing und sozialen Schwierigkeiten. Zudem gibt es niedrigschwellige Präventionsangebote wie Kommunikationstraining für Paare, damit Lösungsstrategien frühzeitig angegangen werden können.
Ausgerichtet sind die Angebote an Erwachsene und Paare, die bei der Gestaltung ihrer Beziehungen, im Umgang mit Konflikten und bei der Bewältigung von Krisen Unterstützung erhalten. Mütter und Väter können bei der Wahrnehmung elterlicher Verantwortung, auch bei Trennung und Scheidung die Beratung wahrnehmen.
Die Fachberatungsstellen für ambulante Krisenintervention und Suizidprävention leisten schnelle Hilfe in akuten Krisen wie
- Familien- und Beziehungskonflikten
- Selbsttötung oder dem Versuch
- traumatischen Ereignissen
- persönlichen Verlusten durch Trennung, Todesfälle - auch durch Suizid
- Gewalt oder Gewaltandrohungen
- Problemen in Arbeit/Ausbildung oder Schule
- Überlastung und Verzweiflung aufgrund der Lebensumstände
- Sorgen um Angehörige, Freund*innen oder Kolleg*innen in akuten Lebenskrisen
Die Beratung ist kostenfrei.
Frauenhäuser
Frauen und ihre Kinder, die von physischer, psychischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen oder bedroht sind, finden im Frauenhaus Zuflucht und Beratung.
Frauenhäuser sind notwendige Schutzeinrichtungen - ungeachtet von Nationalität, Herkunft, Religion oder Weltanschauung der Betroffenen. Neben Krisenintervention und Hilfe bieten diese auch eine vorübergehende Wohnmöglichkeit. Die Aufnahme von Frauen mit ihren Kindern erfolgt unbürokratisch und rund um die Uhr.
Frauenhäuser bieten bereits im Vorfeld Beratung für Betroffene, Angehörige oder Menschen aus dem sozialen Umfeld an.
Auch die Kinder sind im Blick: Die Fachkräfte verstehen sich als Anwältinnen der Kinder und Jugendlichen.
Zur Sicherstellung von Schutz und Hilfe bei geschlechtsspezifischer Gewalt setzt sich die AWO für die Schaffung einer bundesweit verbindlichen Rechtsgrundlage ein.
Schuldnerberatung
Budgetberatung, Schuldenberatung, Insolvenzberatung
Die Schuldnerberatung ist sowohl eine soziale Dienstleistung als auch ein komplexes und ganzheitliches Beratungsangebot. Das Hilfsangebot ist eine Antwort auf das rasante Anwachsen von Überschuldung in der Bevölkerung.
Ziel ist es, überschuldete Menschen dabei zu unterstützen, dauerhaft ein Leben ohne Schulden und ohne neue Verschuldung zu führen.
Die Budgetberatung ist ein Teil der Schuldnerberatung, bei der die eigene finanzielle Situation differenziert besprochen wird. Ziel ist es, die eigenen Finanzen (wieder) in den Griff zu bekommen und einer drohenden Überschuldung gegenzusteuern. Gleichzeitig bietet das Verbraucherinsolvenzverfahren die Chance eines wirtschaftlichen Neuanfangs. Die Nachfrage nach Schuldnerberatung ist ungebrochen hoch.
Die anerkannten Verbraucherinsolvenzberatungen führen den gesetzlich vorgeschriebenen außergerichtlichen Einigungsversuch durch und begleiten im anschließenden gerichtlichen Verfahren. Eine Begleitung Selbstständiger oder ehemals Selbstständiger im Regelinsolvenzverfahren ist nicht möglich.
Kinderschutz
„Kein Kind zurücklassen!“ - Dieses Ziel der Landesregierung NRW verfolgt auch die AWO. Gleiche Bildungs- und Teilhabechancen von klein auf ermöglichen den besten Start ins Leben. Besonderen Schutz benötigen die Kinder und Jugendlichen, deren Eltern keine Begleitung für ein gesundes Aufwachsen bieten können. Die Kinder können und müssen nach ihren Möglichkeiten an den Entscheidungen beteiligt werden.
Partizipation
Das Recht auf Teilhabe bildet die Basis der Demokratie. Es wurde in den vergangenen Jahrzehnten in zahlreichen internationalen und nationalen Gesetzestexten festgeschrieben: etwa in der UN-Kinderrechtskonvention. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) verpflichtet Träger und Einrichtungen zur konzeptionellen Ausgestaltung von Beteiligungsformen und Beschwerdeverfahren. Wo Kinder und Jugendliche in das politische und institutionelle Geschehen eingebunden werden, eröffnen sich ihnen vielfältige Handlungs- und Lernfelder.
Auf der Basis des SGB VIII wird die Notwendigkeit von Qualitätsentwicklung und -sicherung im Kinderschutz herausgestellt. Ein konzeptioneller Kinderschutz zielt darauf ab, Gefahren von Kindern abzuwenden und Kinder zu stärken, damit sie sich in kritischen Situationen Unterstützung holen können.
Kindeswohl und Kinderschutz
Kindeswohl und Kinderschutz sind gesetzliche Aufträge, die die AWO sehr ernst nimmt. Es sind zentrale Themen für alle, die in der direkten Arbeit mit Kindern und Jugendlichen tätig sind. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benötigen theoretisches Wissen sowie handlungsorientierte Sicherheit, um beim Verdacht auf eine mögliche Gefährdung die notwendigen Schritte einzuleiten. Grundlage hierfür sind die Vereinbarungen zwischen den Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe, die vor Ort in den Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen umgesetzt werden.
Die AWO bietet Familien, Kindern und Jugendlichen ein umfassendes Beratungs- und Hilfsangebot. Unsere Träger nehmen am Bundeskinderschutzgesetz (BKiSChG) Frühe Hilfen teil, das in den Kommunen Präventionsketten entwickelt hat, damit schon kleine Kinder weitgehend geschützt und gefördert werden. Zum Beispiel durch Willkommensbesuche zuhause oder Elternpaten. Dazu gehören auch präventive Angebote wie die Familienzentren, die Eltern durch Information, Bildung und Beratung unterstützen.
Vormundschaftsverein
Kinder und Jugendliche, deren Sorgeberechtigten, egal aus welchen Gründen, die Sorge nicht mehr übernehmen können, erhalten vom Familiengericht einen Vormund. Dieser bestimmt gemeinsam mit dem Kind oder Jugendlichen und dessen Umfeld wesentliche Dinge wie die Gesundheitsfürsorge, die Rechtsgeschäfte oder die Aufenthaltssorge. Einmal im Monat soll mindestens ein persönlicher Kontakt erfolgen.
Die Aufgaben erfüllen das Jugendamt, ein Berufsvormund, ein ehrenamtlicher Vormund oder Mitarbeitende eines Vormundschaftsvereins. Sie werden vom Gericht bestellt. Die AWO betreibt einen Vormundschaftsverein mit zwei Dependancen, die diese Aufgabe wahrnehmen.