Menschen mit Behinderung
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Die AWO steht für eine inklusive und barrierefreie Gesellschaft, die niemanden aufgrund von körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung ausgrenzt. Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung sowie das gemeinsame Lernen, Arbeiten und Zusammenleben aller Menschen zu fördern und zu ermöglichen – das sind die primären Ziele als sozialpolitischer Spitzenverband.
In einer inklusiven Gesellschaft ist es normal, verschieden zu sein. Jeder ist willkommen und alle profitieren davon. Die Leitidee der Inklusion legt ein verändertes Verständnis von Behinderung zugrunde: Statt danach zu fragen, was der oder die Einzelne mitbringen muss, um mitmachen zu können, geht es nun darum, wie die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen gestaltet werden müssen, um allen das Mitmachen zu ermöglichen.
Diese Leitidee der Inklusion versteht die AWO als Handlungsmaxime für ihre Arbeit und setzt sich täglich im Sinne der Menschen mit Behinderungen dafür ein.
Soziale Teilhabe für erwachsene Menschen mit Behinderung
Die AWO setzt sich dafür ein, dass Menschen mit Behinderung an der Gesellschaft voll, wirksam und gleichberechtigt teilhaben können. Sie unterstützt sie darin, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten. Die gesetzliche Basis dafür besteht durch das SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung.
Einen Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfeleistungen haben Personen, die dem Personenkreis nach § 99 SGB IX zuzuordnen sind. Die AWO bietet erwachsenen Menschen mit Behinderung verschiedene Leistungen zur sozialen Teilhabe an:
- Besondere Wohnformen
- Gemeinschaftliche Wohnformen
- Assistenz in der eigenen Häuslichkeit
- Leistung zur Betreuung von Volljährigen in einer Pflegefamilie (Leben in Gastfamilien)
- Tagesstrukturierende Angebote (vormals LT 24 und Tagesstätten)
Arbeit für Menschen mit Behinderungen
Die Teilhabe am Arbeitsleben nimmt einen hohen Stellenwert ein. Die AWO setzt sich dafür ein, dass jeder Mensch mit Behinderung, der nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden kann, ein Angebot zur Teilhabe am Arbeitsleben erhält.
Die AWO bietet vielfältige Teilhabemöglichkeiten an:
Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM)
Außenarbeitsplätze oder -gruppen in Betrieben des 1. Arbeitsmarktes
- Inklusionsunternehmen (mind. 30% der Belegschaft mit Schwerbehinderung)
Betreuungsverein
Wenn Angelegenheiten nicht (mehr) selbst geregelt werden können, hilft eine gesetzliche Betreuung dabei, das Leben wieder in geordnete Bahnen zu lenken. Die AWO setzt sich mit ihrem Betreuungsverein für die gesetzliche Betreuung von kranken, älteren und von Menschen mit Behinderungen ein.
Der AWO Betreuungsverein gewinnt ehrenamtliche Betreuer*innen, bildet sie aus und begleitet ihre Arbeit.
Gefährdetenhilfe
Die Gefährdetenhilfe unterstützt Menschen mit sozialen Schwierigkeiten bzw. in sozialen Notlagen, die über die allgemeinen Risiken des Lebens wie Krankheit, Behinderung, Einkommensarmut hinausgehen. Zur Zielgruppe zählen etwa Haftentlassene, Langzeitarbeitslose, Wohnungslose oder Personen in einer besonderen sozialen Notlage.
Die AWO setzt sich dafür ein, dass Angebote nach §67 SGB XII die betroffenen Menschen erreichen und ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft wieder ermöglicht wird. Folgende Leistungsangebote unterstützen bei der Zielerreichung:
Teilstationäre Angebote
Ambulant Betreutes Wohnen
Suchthilfe
Drogen, Alkohol und Medikamente, aber auch Essstörungen, Glücksspiel und Medienkonsum – Sucht hat viele Gesichter. Die AWO setzt sich im Bereich der Suchthilfe für Menschen ein, die direkt oder indirekt von einer Sucht- oder Abhängigkeitserkrankung betroffen sind. Dies fußt auf einer differenzierten Suchthilfestruktur, die mit unterschiedlichen Angeboten die individuellen Bedarfe der Betroffenen berücksichtigt:
Beratungsstellen
Fachkliniken
Niedrigschwellige Angebote
Nachsorge
Zielgruppenspezifische Angebote
Psychosoziale Begleitung Substituierter
Assistenz in der eigenen Häuslichkeit
Selbsthilfegruppen
Maßregelvollzug