Ob kritische Lebensereignisse, besondere Auseinandersetzungen oder existenzielle Nöte – es gibt zahlreiche Situationen, in denen Menschen professionelle Unterstützung, Beratung oder Begleitung benötigen. Diese sozialen Dienstleistungen zählen zu den wesentlichen Aufgaben der AWO und entsprechen hohen Qualitätskriterien.
Das Angebot und das Konzept sind auf die jeweiligen Bereiche und Fragen zugeschnitten. Grundlage bildet das Profil der jeweiligen Beratungsstellen, in denen die AWO qualifizierte und kompetente Fachkräfte beschäftigt. Eine Beratung kann in Form eines persönlichen Gesprächs, Telefonats oder auch per Mail erfolgen und ist natürlich grundsätzlich vertraulich.
Erziehungsberatung / Ehe- und Lebensberatung / Krisenzentrum
Eine zentrale Forderung der AWO ist, die sozialen und ökonomischen Rahmenbedingungen für Familie zu verbessern. Die AWO steht für verantwortungsgeprägte und vielfältige Familien- und Lebensmodelle.
Die Familienberatung ist heute eine wichtige soziale Dienstleistung. Die Zahl der Beratungen ist in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen.
Die Erziehungsberatungsstelle in Meinerzhagen hilft Kindern, Eltern und Familien, die Herausforderungen im Erziehungsalltag zu bewältigen. Der angeschlossene Schulpsychologische Beratungsdienst in Halver und Schalksmühle bietet kostenlose Hilfestellung für Schüler, Eltern und Lehrkräfte. Er berät bei schulischen Problemen im Leistungs- und Verhaltensbereich.
Die Ehe- und Lebensberatungsstelle Dortmund bietet Unterstützung in kritischen Momenten des Lebens: Stress in der Partnerschaft, Trennungssituationen und Beziehungsfragen. Sie begleitet beispielsweise bei Ängsten, Depressionen, Mobbing und sozialen Schwierigkeiten.
Die Psychologische Beratungsstelle für Münster-Coerde bietet Hilfe bei Fragen der Kindererziehung, bei Schwierigkeiten mit der Schule, bei Problemen in der Familie oder in Krisensituationen an. Die Beratung ist vertraulich und kostenlos.
Der AWO Bezirksverband übernimmt die Fachberatung und damit die fachpolitische Arbeit, leitet fachliche Informationen weiter und begleitet Gesetzgebungsverfahren. Darüber hinaus ist er für die Vertretung in Gremien auf Landes- und Bundesebene zuständig sowie für die Organisation von Gremien, Fortbildungen und Fachtagungen für Fachkräfte.
Eltern haben Anspruch auf Hilfe bei der Erziehung des Kindes, wenn das Wohl des Kindes ansonsten nicht gewahrt werden kann. Wie die Hilfe gewährt wird, ist für die einzelne Familie unterschiedlich und wird in Hilfeplangesprächen festgelegt. Sie kann als sozialpädagogische Familienhilfe oder als Erziehungsberatung erfolgen. Oder außerhalb der Familie durch eine Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie oder in einem Heim. Die Jugendämter bewilligen die Leistungen. Träger wie die AWO führen die Angebote durch.