Betreuungsverein
Wenn Angelegenheiten nicht (mehr) selbst geregelt werden können, hilft eine gesetzliche Betreuung dabei, das Leben wieder in geordnete Bahnen zu lenken. Der Betreuungsverein mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern übernimmt die gesetzliche Betreuung von kranken, älteren und von Menschen mit Behinderungen. Er regelt ihre rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten. Er gewinnt ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, bildet sie aus und begleitet ihre Arbeit.
Neuigkeiten
Meldung vom 15.03.2024
AWO NRW fordert gesetzliche Mindeststandards für die OGS von der Landesregierung.
Meldung vom 01.03.2024
Die Mehrheit zieht zu Tausenden durch die Städte, um gegen die Deportations-Fantasien der faschistischen Flachdenker zu protestieren.
Meldung vom 01.03.2024
AWO Bezirk Westliches Westfalen startet ins Veranstaltungsjahre „WANTED: Fachkräfte“