Ob kritische Lebensereignisse, besondere Auseinandersetzungen oder existenzielle Nöte – es gibt zahlreiche Situationen, in denen Menschen professionelle Unterstützung, Beratung oder Begleitung benötigen. Diese sozialen Dienstleistungen zählen zu den wesentlichen Aufgaben der AWO und entsprechen hohen Qualitätskriterien.
Das Angebot und das Konzept sind auf die jeweiligen Bereiche und Fragen zugeschnitten. Grundlage bildet das Profil der jeweiligen Beratungsstellen, in denen die AWO qualifizierte und kompetente Fachkräfte beschäftigt. Eine Beratung kann in Form eines persönlichen Gesprächs, Telefonats oder auch per Mail erfolgen und ist natürlich grundsätzlich vertraulich.
AWO Frauenhäuser: Frauen und ihre Kinder finden hier Zuflucht vor Gewalt
Jede vierte Frau hat mindestens einmal Gewalt erfahren. Frauen und ihre Kinder, die von physischer, psychischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen oder bedroht sind, finden im Frauenhaus Zuflucht und Beratung.
Im Einzugsgebiet des AWO Bezirksverbandes gibt es zwei Frauenhäuser. Frauenhäuser sind notwendige Schutzeinrichtungen für gewaltbetroffen Frauen und deren Kinder - ungeachtet ihrer Nationalität, Herkunft, Religion oder Weltanschauung. Neben Krisenintervention und Hilfe bieten diese auch eine vorübergehende Wohnmöglichkeit an. Die Aufnahme von Frauen mit ihren Kindern erfolgt rund um die Uhr und ist unbürokratisch.
Frauenhäuser bieten bereits im Vorfeld Beratung für Betroffene, Angehörige oder Menschen aus dem sozialen Umfeld an.
Trotz der erlebten Gewalt ist die Lösung aus der belasteten Beziehung oft nicht leicht und häufig mit vielen kleinen Schritten verbunden. Wie lange eine Frau im Frauenhaus bleibt oder ob sie dieses mehrmals aufsucht, entscheiden die Frauen selber. Die Unterstützung während des Aufenthalts erfolgt durch Einzelberatungen, Gruppenarbeit und im sozialen Miteinander. Die Fachkräfte helfen bei Ämtergängen, Anwaltsterminen etc.
Auch die Kinder sind im Blick: Die Fachkräfte verstehen sich als Anwältinnen der Kinder und Jugendliche.
Die Fachberatung des AWO Bezirksverbandes unterstützt die Träger, die Frauenhäuser und Mitarbeiterinnen bei fachlichen Fragen, Fortbildungs- und Weiterentwicklungsanliegen sowie bei strategischen Herausforderungen.
Zur Sicherstellung von Schutz und Hilfe bei geschlechtsspezifischer Gewalt setzt sich die AWO für die Schaffung einer bundesweit verbindlichen Rechtsgrundlage ein, die mit einem individuellen Rechtsanspruch den adäquaten Schutz und die bedarfsgerechte Unterstützung aller gewaltbetroffenen Frauen und deren Kinder entsprechend der individuellen Situation und unabhängig von Einkommenssituation, Aufenthaltstitel, Herkunftsort, sozialem Status, gesundheitlicher Einschränkung oder Behinderung sichern muss. Darüber hinaus muss eine bundesgesetzliche Regelung auch die erforderliche Hilfeinfrastruktur sichern. Dazu ist ein breit gefächertes, bedarfsgerechtes, flächendeckendes Hilfesystem aus Frauenhäusern, Fachberatungsstellen und weiteren spezialisierten Beratungsangeboten vorzuhalten, welches dem unterschiedlichen Unterstützungsbedarf betroffener Frauen und deren Kindern gerecht wird.
Die AWO steht für sexuelle Vielfalt und Selbstbestimmung!
Das gemeinsame Profilbild der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen der AWO bildet den Rahmen der Arbeit. Die Schwangerschaftskonfliktberatung ist kostenlos und richtet sich an alle Frauen und Männer, Familien, Jugendliche, junge Erwachsene und Gruppen - unabhängig von sexueller Identität, Alter, Ethnie und religiöser Zugehörigkeit. Die sexualpädagogische Bildungsarbeit in Einrichtungen wie Schule und Kitas, bildet einen besonderen Schwerpunkt. Die Schwangerschaftskonfliktberatung gem. § 5/6 SchKG in V. m § 219 StGB ist eine gesetzliche Pflichtberatung, die von den AWO Schwangerschaftsberatungsstellen angeboten wird – auf Wunsch auch anonym. Die Beratungen zur anonymen oder vertraulichen Geburt sind fester Bestandteil der Angebote. Die Beratungsstellen sind ebenso Vergabestellen für die Bundesstiftung Mutter und Kind –Schutz für das ungeborene Leben.
Die Ehe- und Lebensberatung ist eine nicht wegzudenkende soziale Dienstleistung. Die Zahl der Beratungen ist in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen.
Die Ehe- und Lebensberatungsstelle in Dortmund bietet Unterstützung in kritischen Momenten des Lebens: Stress in der Partnerschaft, Trennungssituationen und Beziehungsfragen. Sie begleitet aber auch bei Ängsten, Depressionen, Mobbing und sozialen Schwierigkeiten.
Als Fachberatungsstelle für ambulante Krisenintervention und Suizidprävention bietet das Krisenzentrum Dortmund schnelle Hilfe in akuten Lebenskrisen, bei Selbsttötungsgedanken oder nach Selbsttötungsversuch. Die Beratung ist kostenfrei.
Der AWO Bezirksverband übernimmt die Fachberatung und damit die fachpolitische Arbeit, leitet fachliche Informationen weiter und begleitet Gesetzgebungsverfahren. Darüber hinaus ist er für die Vertretung in Gremien auf Landes- und Bundesebene zuständig sowie für die Organisation von Gremien, Fortbildungen und Fachtagungen für Fachkräfte.
Budgetberatung, Schuldenberatung, Insolvenzberatung
Rund 3.500 Menschen werden jährlich in unseren Beratungsstellen begleitet. Die Standorte sind Altena, Bocholt, Datteln, Hagen, Iserlohn, Lippstadt, Münster, Kamen, Unna und Werdohl. Zudem befindet sich im Bezirksverband in Dortmund eine Fachberatungsstelle, welche die Schuldnerberatungsstellen unterstützt.
Die Schuldnerberatung ist sowohl eine soziale Dienstleistung, als auch ein komplexes und ganzheitliches Beratungsangebot. Das Hilfeangebot ist eine Antwort auf das rasante Anwachsen von Überschuldung in der Bevölkerung.
Ziel ist es, überschuldete Menschen dabei zu unterstützen, dauerhaft ein Leben ohne Schulden und ohne neue Verschuldung zu führen. Gleichzeitig bietet das Verbraucherinsolvenzverfahren die Chance eines wirtschaftlichen Neuanfangs. Die Nachfrage nach Schuldnerberatung ist ungebrochen hoch.
Die anerkannten Verbraucherinsolvenzberatung führen den gesetzlich vorgeschriebenen außergerichtlichen Einigungsversuch durch und begleiten im anschließenden gerichtlichen Verfahren. Eine Begleitung Selbständiger oder ehemals Selbständiger im Regelinsolvenzverfahren ist nicht möglich.