Weil Schule mehr als nur Unterricht und Wissensvermittlung ist, bringen wir uns sowohl in schulische als auch in außerschulische Angebote wie den Offenen Ganztag im Grundschulbereich und in der Sekundarstufe I sowie in die Schulsozialarbeit ein. Gemeinsames Lernen von Kindern mit und ohne Einschränkungen oder mit unterschiedlichen kulturellen und sprachlichen Hintergründen ist für uns besonders wichtig.
Schülerinnen und Schülern werden nach Unterrichtsschluss in den Offenen Ganztagsschulen (OGS) betreut. In Räumen innerhalb der Schule erwartet sie Mittagversorgung, Hausaufgabenbetreuung sowie Spiel-, Sport- und Freizeitaktivitäten. In der Regel werden sie dort täglich zwischen 8 und 16 Uhr betreut.
Eine steigende Zahl von Schulen bemüht sich, die OGS mit der Schule zu verzahnen und gemeinsame Stunden mit Lehrkräften und Erzieherinnen und Erziehern anzubieten.
Der Ausbau der OGS entwickelte sich rasant in den vergangenen zehn Jahren, da berufstätige Eltern auch ab Schuleintritt eine Betreuung ihrer Kinder benötigen. Die Eltern melden ihre Kinder in der Schule an und zahlen einen Beitrag, der sozial gestaffelt ist. Darüber hinaus wird ein Beitrag für das Mittagessen erhoben.
Gerade in größeren Städten ist das Angebot an Plätzen zu knapp. Auch die Finanzierung der Plätze durch das Land und die Kommunen stellt die Träger der Offenen Ganztagsschulen vor große Herausforderungen, weil fachliche Anforderungen an Personal, Räumen und Sachmitteln nicht finanziert werden können.
Die AWO im Bezirksverband Westliches Westfalen betreibt mehr als 300 Offene Ganztagsschulen und zählt zu den größten Trägern. Die Koordinatorinnen und Koordinatoren sind in einer bezirksweiten Arbeitsgemeinschaft eingebunden, die die fachliche Entwicklung steuert und Standards für die OGS einfordert.
An den weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I gibt es ebenfalls Betreuung, die den Schulbetrieb an mindestens drei Tagen über jeweils sieben Stunden erweitert. Gemeinsamens Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung und sozialpädagogische Angebote sorgen dafür, dass Kinder und Jugendliche nach Schulschluss gut aufgehoben sind.
Schulsozialarbeit soll die Schule von Aufgaben entlasten, die sozialarbeiterischer Art sind und Prozesse anstoßen, die zu mehr sozialem Handeln und Kooperationen im Schulleben beitragen. Darüber hinaus sollen sie den Familien, die Leistungsbezieher von ALG II und Sozialhilfe sind, bei der Beantragung von individuellen Leistungen für ihre Kinder wie Schulausflüge, Lernunterstützung, Mittagessen und Beiträge für Sportvereine u.a. helfen.
Schulsozialarbeiterstellen in NRW sind in den vergangenen 3 Jahren aufgrund des Bildungs- und Teilhabegesetzes an vielen Schulen eingerichtet worden. Leider ist die Förderung dieser Stellen zunächst bis 2018 befristet, so dass die Weiterentwicklung abgewartet werden muss.
Die AWO versucht, Schulsozialarbeiter*innen an den Schulen einzusetzen, an denen sie auch Träger im Offenen Ganztag ist. Sie hält Schulsozialarbeit für notwendig im Rahmen der komplexen Anforderungen an die Schulen und der Veränderung von familiären Lebenssituationen. Von daher werden wir uns für eine weitere Finanzierung dieses Aufgabenbereiches einsetzen.
Inklusion ist ein zentrales schulpolitisches Thema der Landesregierung.
Die AWO ist als Träger der Freien Wohlfahrtspflege in folgenden begleitenden Arbeitsfeldern des gemeinsamen Lernens in der Schule aktiv.
Integrationshelfer*innen oder auch Schulbegleiter*innen unterstützen behinderte Kinder während des Unterrichts oder in der Nachmittagsbetreuung. Sie helfen bei der Mobilität, beim Essen oder bei der Unterrichtsbegleitung. Sie unterstützen auch beim Lernen oder der besonderen Förderung. Die Eltern der Kinder beantragen diese Unterstützung bei den Sozialämtern. Die AWO qualifiziert diese Integrationshelfer*innen und vermittelt sie an die Familien.
In der Übermittag- oder Nachmittagsbetreuung werden die behinderten Schüler*innen einbezogen und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten gefördert. Dazu erhält der Träger ein geringes zusätzliches Budget. Die AWO fordert eine Anpassung der Zuwendungen an die Bedarfe der behinderten Kinder ähnlich wie in der gemeinsamen Erziehung in Kindertageseinrichtungen.
Kinder von Familien mit einem erzieherischen Hilfebedarf können ebenfalls in Gruppen in der Offenen Ganztagsschule aufgefangen werden, wenn es die räumlichen Bedingungen zulassen.