Eltern haben Anspruch auf Hilfe bei der Erziehung des Kindes, wenn das Wohl des Kindes ansonsten nicht gewahrt werden kann. Wie die Hilfe gewährt wird, ist für die einzelne Familie unterschiedlich und wird in Hilfeplangesprächen festgelegt. Sie kann als sozialpädagogische Familienhilfe oder als Erziehungsberatung erfolgen. Oder außerhalb der Familie durch eine Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie oder in einem Heim. Die Jugendämter bewilligen die Leistungen. Träger wie die AWO führen die Angebote durch.
Die Unterstützung der Familien bei der Erziehung des Kindes kann sowohl innerhalb als auch außerhalb der Familie erfolgen. Die Notwendigkeit dazu wird durch die Jugendhilfeplanung und auch durch das Familiengericht festgestellt.
Die AWO bietet sowohl die Unterstützung in den Familien als auch bei der Unterbringung in einem Heim an. Auch Pflegefamilien werden vermittelt. Professionelle Teams arbeiten zusammen und entwickeln ständig ihre Konzepte weiter.
Viele Jugendliche flüchten alleine nach Deutschland. Sie haben keine Erziehungsberechtigten bei sich und müssen in Obhut genommen werden. Die Jugendämter entwickeln Angebote für deren Unterbringung, Versorgung und Erziehung. Die AWO hat sich sehr schnell professionell dieser Aufgabe gestellt und Einrichtungen und Wohngruppen für die Geflüchteten eröffnet. Eine besondere Einrichtung ist das Clearinghaus in Dortmund, in dem der erzieherische Bedarf und die Fähigkeiten der Jugendlichen festgestellt und Maßnahmen vorgeschlagen werden.
Kinder und Jugendliche, für die kein Erziehungsberechtigter zuständig oder nicht in der Lage ist, die Verantwortung zu übernehmen, erhalten vom Familiengericht einen Vormund. Dieser kümmert sich im Wesentlichen um die finanziellen, erzieherischen und betreuerischen Belange. Das können ein Amtsvormund des Jugendamtes, ein Vormund eines Vereins oder ein ehrenamtlicher Vormund sein. Die AWO betreibt Vormundschaftsvereine, die diese Aufgabe übertragen bekommen. Sie sollen sich auch um ehrenamtliche Vormünder bemühen.