„Kein Kind zurück lassen!“ - Dieses Ziel der Landesregierung NRW verfolgt auch die AWO. Gleiche Bildungs- und Teilhabechancen von klein auf ermöglichen den besten Start ins Leben. Besonderen Schutz benötigen die Kinder und Jugendlichen, deren Eltern keine Begleitung für ein gesundes Aufwachsen bieten können. Die Kinder können und müssen nach ihren Möglichkeiten an den Entscheidungen beteiligt werden.
Die Frühen Hilfen rücken die Zeit der Schwangerschaft und die ersten Lebensjahre in den Blick. Angeboten werden zum Beispiel Beratungen in der Schwangerschaft, Familienbesuche bei der Geburt, Hebammenbegleitung bis zu einem Jahr nach der Geburt und Unterstützung durch Patenschaften. Frühzeitig sollen die Bedarfe der Eltern erkannt werden. Unterstützung soll dort geboten werden, wo das Kindeswohl möglicherweise bedroht ist. Gerade die Gesundheitsmedizin, Frühförderstellen, Kinderärzte und Familienhebammen sollen besser vernetzt werden, um Hilfebedarf zu erkennen und besser handeln zu können.
Die Kommunen entwickeln Konzepte für diese Vernetzung und binden die Einrichtungen wie z.B. Kindertageseinrichtungen und Familien- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen ein.
... Schlüssel zu Bildung und Demokratie
Kinderschutz ist in den vergangenen Jahrzehnten wichtiger geworden und beansprucht als nationales und internationales Thema und Problemfeld unsere Aufmerksamkeit. Das Recht auf Teilhabe zählt zur Basis unserer Demokratie und wurde in den vergangenen Jahrzehnten in zahlreichen internationalen und nationalen Gesetzestexten festgeschrieben: etwa in der UN-Kinderrechtskonvention, im Bürgerlichen Gesetzbuch sowie in einzelnen Ländergesetzen. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VII) verpflichtet Träger und Einrichtungen in § 45 ausdrücklich zur konzeptionellen Ausgestaltung von Beteiligungsformen und Beschwerdeverfahren. Wo Kinder und Jugendliche in das politische und institutionelle Geschehen eingebunden werden, eröffnen sich ihnen vielfältige Handlungs- und Lernfelder. Das ermöglicht ihnen, neue Kompetenzen zu entwickeln. Partizipation ist damit ein Schlüssel für gelingende Aneignungs- und Bildungsprozesse.
Auf der Basis des SGB VIII wird die Notwendigkeit von Qualitätsentwicklung und -sicherung im Kinderschutz herausgestellt. Dafür ist es wichtig, Kinder zu unterstützen und zu stärken. Somit zielt ein konzeptioneller Kinderschutz nicht vorrangig darauf ab, Gefahren von den Kindern abzuwenden, sondern es Kindern zu erleichtern, sich möglichen Gefahren zu widersetzen.
Ombuds- und Beschwerdestellen der Kinder- und Jugendhilfe sind in Deutschland noch relativ neu. Sie unterstützen die Betroffenen durch Informationen, fachlichen Rat sowie durch Bereitstellung rechtlicher Beratung und rechtlicher Vertretung in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren.
Partizipation ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe. Doch nicht nur die Praxis, sondern auch die Vorstellungen darüber, wie eine partizipative pädagogische Praxis aussieht, gehen weit auseinander. Der Alltag in den Einrichtungen und Institutionen hält eine Fülle von Situationen bereit, die die Erwachsenen immer wieder herausfordern, Kinder ernst zu nehmen und die Kinder herausfordern, sich am Geschehen in der Gruppe zu beteiligen. Die Kinder machen demokratische Erfahrungen, es gehört zu ihren Rechten sich mitzuteilen, mitzubestimmen und sich zu beschweren. Für die Erwachsenen bedeutet das: themenorientierte Projekte und viele Entscheidungen im Alltag müssen unter Beteiligung der Kinder gestaltet, durchgeführt und reflektiert werden.
Das Fachreferat bietet hierzu Beratung, Informationen und Coaching für Träger, Einrichtungen und Teams der Kinder- und Jugendhilfe sowie die Möglichkeit, sich regelmäßig auszutauschen.
Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn das körperliche, geistige und seelische Wohl eines Kindes durch das Tun oder Unterlassen der Eltern oder Dritter gravierende Beeinträchtigungen erleidet. Diese können die Entwicklung eines Kindes dauerhaft oder zeitweilig schädigen. Im Leben eines jeden Kindes gibt es aber Situationen und Phasen, in denen ein oder mehrere Grundbedürfnisse nicht zeitnah bzw. optimal befriedigt werden können.
Ein unvorhergesehenes Ereignis wie etwa ein Stau kann dazu führen, dass ein Säugling kurzfristig Hunger leiden muss. Ein Umzug in eine andere Stadt kann zur Konsequenz haben, dass ein Kind vorübergehend keine Kontakte zu Gleichaltrigen hat. Die Erkrankung eines Familienmitglieds oder plötzliche Arbeitslosigkeit können dazu beitragen, dass Eltern die Versorgung eines Kindes kurzfristig auf das allernotwendigste reduzieren, bis sie Strategien gefunden haben, um die Situation selber zu verarbeiten. Die Trennung der Eltern kann für Kinder kurz- oder langfristig sehr schmerzhaft sein. Welche Auswirkungen eine ausbleibende Befriedigung eines oder mehrerer Grundbedürfnisse auf das Kindeswohl hat, hängt von seinem Alter und seinem Entwicklungsstand ab. Aber auch von Dauer und Art der Mangelerfahrung. Je jünger die Kinder sind, desto weniger sind sie in der Lage, Defizite in der Bedürfnisbefriedigung eigenständig zu kompensieren und desto größer ist folglich die Wahrscheinlichkeit einer Beeinträchtigung des Kindeswohls.
Kindeswohlgefährdung und Kinderschutz sind zentrale Themen für alle, die in der direkten Arbeit mit Kindern und Jugendlichen tätig sind. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benötigen neben dem theoretischen Wissen vor allem handlungsorientierte Sicherheit, um beim Verdacht auf eine mögliche Gefährdung die notwendigen Schritte einleiten zu können. Grundlage hierfür sind die Trägervereinbarungen zwischen den Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe, die vor Ort in den Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen angewandt und umgesetzt werden.
Die Unterbezirke als Träger von Einrichtungen und Dienstleistungen sind hier lokal vernetzt und bieten Familien, Kindern und Jugendlichen ein umfassendes Beratungs- und Hilfeangebot. Unsere Träger nehmen an der Initiative „Frühe Hilfen“ teil, die in den Kommunen Präventionsketten entwickeln, damit schon kleine Kinder weitgehend geschützt und gefördert werden z.B. durch Willkommensbesuche zuhause, Elternpaten oder ehrenamtliche Arbeit. Dazu gehören auch präventive Angebote wie die Familienzentren, die Eltern durch Information, Bildung und Beratung frühzeitig unterstützen. Familienzentren sind Kitas, die den besonderen Auftrag haben, in die Stadtteile zu wirken. Besondere Bedeutung hat dabei die Kooperation der verschiedenen Dienste und Angebote in der Nachbarschaft. Wir unterstützen die enge Zusammenarbeit mit den Angeboten der AWO und anderer sozialer Dienstleister.