Bezirksvorstand
Alle vier Jahre wählen die Delegierten der Kreisverbände und Korporativen Mitglieder auf der Bezirkskonferenz, dem höchsten Beschlussgremium des Verbandes, einen neuen Bezirksvorstand. Der Vorstand trägt, entsprechend der Satzung, die Verantwortung für die Wahrnehmung der Aufgaben des Bezirksverbandes. Er übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus.
Zur Führung der Geschäfte bestellt der Vorstand einen Geschäftsführer oder eine Geschäftsführerin. Diese sind als besondere Vertreter im Sinne des § 30 BGB zur Wahrnehmung der wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen und personellen Angelegenheiten bevollmächtigt.
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Neuigkeiten
Meldung vom 01.07.2024
Mobilmachung? Musterung? Make love – make war? Das Soldatsein ist wieder angesagt.
Meldung vom 01.07.2024
Unser Wohnheim für Menschen mit Behinderung in Gevelsberg wurde am vergangenen Wochenende von Unbekannten mit Eiern beworfen. Die Bewohnerinnen und Bewohner fühlen sich unsicher.
Meldung vom 26.06.2024
Studierende der Hochschule für Ökonomie und Management (FOM) haben unser Fritz-Krüger-Seniorenzentrum in Münster besucht.