Bezirksvorstand
Alle vier Jahre wählen die Delegierten der Kreisverbände und Korporativen Mitglieder auf der Bezirkskonferenz, dem höchsten Beschlussgremium des Verbandes, einen neuen Bezirksvorstand. Der Vorstand trägt, entsprechend der Satzung, die Verantwortung für die Wahrnehmung der Aufgaben des Bezirksverbandes. Er übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus.
Zur Führung der Geschäfte bestellt der Vorstand einen Geschäftsführer oder eine Geschäftsführerin. Diese sind als besondere Vertreter im Sinne des § 30 BGB zur Wahrnehmung der wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen und personellen Angelegenheiten bevollmächtigt.
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Neuigkeiten
Meldung vom 01.10.2024
Wahlen in Thüringen und ein fürchterliches Attentat in Solingen haben das Asylrecht in einem Maße umgekrempelt, als habe die AfD die Bundesregierung gehackt.
Meldung vom 17.09.2024
Nur alle zehn Jahre findet die Internationale Gartenausstellung (IGA) statt. 2027 kommt das Mega-Event erstmals ins Ruhrgebiet und wird die gesamte Region prägen. Ziel ist es, in der ehemaligen Industriemetropole eine grüne urbane Landschaft entstehen zu lassen, deren Gestaltung zukunftsweisend ist.
Meldung vom 17.09.2024
Zahlreiche AWO-Einrichtungen, darunter das Frauenhaus Bottrop, das Frauenhaus Gelsenkirchen und die Frauenberatungsstelle Gelsenkirchen haben sich an einem Aktionstag des „Netzwerkes NRW gegen Gewalt an Frauen“ beteiligt.