Bezirksvorstand
Alle vier Jahre wählen die Delegierten der Kreisverbände und Korporativen Mitglieder auf der Bezirkskonferenz, dem höchsten Beschlussgremium des Verbandes, einen neuen Bezirksvorstand. Der Vorstand trägt, entsprechend der Satzung, die Verantwortung für die Wahrnehmung der Aufgaben des Bezirksverbandes. Er übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus.
Zur Führung der Geschäfte bestellt der Vorstand einen Geschäftsführer oder eine Geschäftsführerin. Diese sind als besondere Vertreter im Sinne des § 30 BGB zur Wahrnehmung der wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen und personellen Angelegenheiten bevollmächtigt.

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Neuigkeiten
Meldung vom 07.12.2023
Ein weiteres Mal haben Fachkräfte die Zertifikatsfortbildung „Praxisanleitung - professionell!“ des Bezirksverbandes erfolgreich abgeschlossen.
Meldung vom 01.12.2023
Ein krimineller Startup hat mal eben den kommunalen Süden NRWs lahmgelegt. In vielen Regionen ist das Internet zwar auch ohne Hacker-Angriff schon so lahm, dass die Daten mit dem Pferd schneller von A nach B gelangen.
Meldung vom 28.11.2023
Weihnachtsspende für die AWO – einen Scheck über 10.000 Euro