Bezirksvorstand
Alle vier Jahre wählen die Delegierten der Kreisverbände und Korporativen Mitglieder auf der Bezirkskonferenz, dem höchsten Beschlussgremium des Verbandes, einen neuen Bezirksvorstand. Der Vorstand trägt, entsprechend der Satzung, die Verantwortung für die Wahrnehmung der Aufgaben des Bezirksverbandes. Er übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus.
Zur Führung der Geschäfte bestellt der Vorstand einen Geschäftsführer oder eine Geschäftsführerin. Diese sind als besondere Vertreter im Sinne des § 30 BGB zur Wahrnehmung der wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen und personellen Angelegenheiten bevollmächtigt.
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Neuigkeiten
Meldung vom 01.01.2025
Wir lieben Wählen. Den Superstar, das Tor des Jahres, die Wurst des Monats. Und bald auch einen neuen Bundestag. Der Steiger blickt auf den Endspurt im Wahlkampf.
Meldung vom 19.12.2024
Zu einem konstruktiven, offenen Austausch trafen sich AWO-Vertreter*innen in Münster mit dem Vorstand der SPD-Fraktion in der LWL-Landesversammlung.
Meldung vom 18.12.2024
Die Werkstatträtinnen und -räte sowie die Mentor*innen bzw. Vertrauenspersonen trafen sich im Dezember zur jährlichen Fortbildung in Schwerte.