Bezirksvorstand
Alle vier Jahre wählen die Delegierten der Kreisverbände und Korporativen Mitglieder auf der Bezirkskonferenz, dem höchsten Beschlussgremium des Verbandes, einen neuen Bezirksvorstand. Der Vorstand trägt, entsprechend der Satzung, die Verantwortung für die Wahrnehmung der Aufgaben des Bezirksverbandes. Er übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus.
Zur Führung der Geschäfte bestellt der Vorstand einen Geschäftsführer oder eine Geschäftsführerin. Diese sind als besondere Vertreter im Sinne des § 30 BGB zur Wahrnehmung der wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen und personellen Angelegenheiten bevollmächtigt.

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Neuigkeiten
Meldung vom 01.04.2023
Wer sich die Namen und Gesichter der Pfleger*innen im Seniorenzentrum nicht merken kann, leidet nicht unbedingt an Demenz sondern immer öfters unter Leiharbeit.
Meldung vom 29.03.2023
Die AWO fordert nach dem Koalitionsgipfel eine klare Haltung für soziale und ökologische Gerechtigkeit.
Meldung vom 28.03.2023
6.000 Besucher*innen, 120 Unternehmen und ein gemeinsames Ziel: Zu zeigen, wie erfolgreiche Inklusion auf dem Arbeitsmarkt aussieht. Bereits zum fünften Mal lud der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) zur Fachmesse ein.