Die AWO setzt sich gemeinsam mit der Freien Wohlfahrtspflege NRW für eine erleichterte Inanspruchnahme von gemeindefremden Betreuungsangeboten für Kinder in NRW ein.
Derzeit verweigern einige Kommunen Eltern, die für ihr Kind einen Betreuungsplatz in der Kommune wünschen, in der sie arbeiten (und nicht wohnen) diesen Platz. Die Freie Wohlfahrtspflege erneuert ihre Forderung, die mit § 1 Abs. 3 KiBiz (Kinderbildungsgesetz NRW) verbundene Einschränkung zur Belegung von Plätzen im Interesse der Kinder und ihrer Familien aufzuheben.
Die jetzige Regelung führt häufig zu Problemen, insoweit sie der Lebensrealität von Familien, die um ihre berufliche Tätigkeit und die Betreuungssituation in Einklang bringen zu können, auf flexible, adäquate Lösungen angewiesen sind, nicht entspricht. Belastbare Regeln für einen interkommunalen Ausgleich wären hier sicherlich hilfreich. Außerdem würde allen Eltern, die aus sehr unterschiedlichen Gründen ihr Wunsch- und Wahlrecht in Anspruch nehmen wollen, mit einer Veränderung dieser gesetzlichen Vorgabe, entsprochen.
Die angekündigte weitere Revision des KiBiz sollte Anlass sein, die Inanspruchnahme von Angeboten in der Kindertagesbetreuung über Gemeindegrenzen hinaus, durch entsprechende Regelungen zu vereinfachen.
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Norbert Dyhringer
Abteilungsleiter Soziales
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