Bonuszahlungen in der Pflege dürfen kein Strohfeuer sein

24.04.2020

Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) der Freien Wohlfahrtspflege NRW begrüßt die angekündigten Bonuszahlungen für Mitarbeitende in der sozialen Arbeit und benennt einige Bedingungen. „Corona-Prämien müssen solidarisch finanziert werden, also aus Steuern und Versicherungsbeiträgen. Sie dürfen nicht zu Lasten von Bewohnerinnen und Bewohnern aus Pflegeheimen gehen“, fordert der LAG-Vorsitzende Dr. Frank Johannes Hensel.

„Auch sollte diese Zusatzleistung allen zu Gute kommen, die sich um die Pflege und Betreuung von hilfebedürftigen Menschen verdient machen – sowohl in den ambulanten als auch stationären Diensten der Alten-, Behinderten- und Wohnungslosenhilfe“, so Hensel.

Bonuszahlungen dürften, so Hensel, „kein Strohfeuer sein – eine einmalige Belohnung und dann ist alles wieder gut. Es gilt, die Bedingungen z. B. in der Pflege stabil zu verbessern“. Die Krise führe die enorme gesellschaftliche Relevanz dieser Berufsgruppen vor aller Augen, sagte Hensel. „Boni dürfen jetzt nicht zum Feigenblatt für eine andauernde gesellschaftliche Unterbewertung von Pflege- und Betreuungsleistungen werden.“

Die gemeinnützigen Wohlfahrtsverbände betreiben allein in Nordrhein-Westfalen 1331 stationäre Pflegeeinrichtungen, in denen über 100.000 pflegebedürftige Menschen leben, dazu 885 ambulante Pflegedienste. Hinzukommen mehr als 800 Einrichtungen des gemeinschaftlichen Wohnens in der Behindertenhilfe und Hunderte von ambulanten Diensten für Menschen mit Behinderung.

Die Dienste und Einrichtungen dieser Verbände arbeiten gemeinnützig, sind unabhängig von Finanzinvestoren und abzuführenden Gewinnen. Bundesgesundheitsminister Spahn räumte unlängst ein, dass Gewinnmaximierung in der Pflege quasi zwangsläufig zu Lasten der Pflegebedürftigen oder des Personals gehen muss. In Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände sind die Löhne in der Regel besser als im Branchendurchschnitt.

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