Ergebnisse der ersten Prüfungen des MDK für AWO Pflegeeinrichtungen

07.12.2009

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) führt seit Juli 2009 unangemeldet Qualitätsprüfungen in Altenheimen durch. Die ersten Ergebnisse liegen vor, darunter auch Bewertungen aus 12 Pflegeeinrichtungen im AWO-Bezirk Westliches Westfalen. Die Durchschnittsnoten: zwischen 1,3 und 2,8. „Die durchweg gute Benotung freut uns natürlich, überrascht aber nicht wirklich. Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung gehören schließlich zu unserem Alltag“, sagt Wolfgang Altenbernd, Geschäftsführer im AWO-Bezirk Westliches Westfalen.

Die Qualitätsprüfung in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen ist Bestandteil des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes. Der Verbraucher erhält als Laie erstmals die Möglichkeit, für ihn relevante Prüfergebnisse des MDK leicht verständlich nachzuvollziehen, um seine Wahl zu treffen. Auf einen Blick sehen Pflegebedürftige und deren Angehörige, ob die Dienstleister gute pflegerische Arbeit leisten, noch Entwicklungspotenzial besitzen oder Missstände abstellen müssen. Die im Internet hinterlegte Bewertung lehnt sich bewusst an Schulnoten (von sehr gut bis mangelhaft) an.

Der MDK prüft in den Bereichen

  • stationäre Pflege und medizinische Versorgung (35 Einzelkriterien von 64)
  • Umgang mit demenzkranken Bewohnern (10)
  • Soziale Betreuung und Alltagsgestaltung (10)
  • Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene (9)

Aber auch die Bewohner wurden befragt (18 Einzelkriterien). Sie werden nach dem Zufallsprinzip und Pflegestufenverteilung ausgewählt, ihre Noten separat ausgewiesen. „Das hätte unseren Notendurchschnitt sonst noch erheblich verbessert“, sagt Wolfgang Altenbernd. Die Bewohner fühlen sich in den AWO-Betreuungseinrichtungen wohl: Keines der bislang überprüften 12 AWO-Einrichtungen schnitt in der Befragung schlechter als 1,8 ab.
 
Die AWO, Bezirk Westliches Westfalen, sieht sich durch die Prüfberichte in ihrer guten Arbeit bestätigt. „Dahinter steckt aber durchaus noch Potenzial für weitere Optimierungen“, sagt Wolfgang Altenbernd. Jetzt gelte es herauszuarbeiten, wo noch weitere Schwerpunkte zu setzen sind.

ZUR SACHE:

  • Zur einheitlichen Bewertung der Prüfergebnisse haben sich der GKV-Spitzenverband, die Sozialhilfeträger und die Vertreter der Leistungserbinger entschieden.
  • Der Fokus richtet sich verstärkt auf medizinisch-pflegerische Aspekte.
  • Die Transparenzvereinbarungen zielen darauf ab, dem Verbraucher ein umfassendes Bild von der Versorgung und Betreuung zu geben. Gute und schlechte Pflege lässt sich leicht erkennen.
  • Die Pflegeheime (später auch die ambulanten Pflegedienste) werden durch Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) unangemeldet geprüft.
  • Alle 11.029 Pflegeheime und alle 11.500 ambulanten Pflegeeinrichtungen in Deutschland sollen bis zum Jahresende 2010 einmal geprüft sein. Ab 2011 schreibt der Gesetzgeber mindestens eine jährliche Regelprüfung durch den MDK vor.
  • Nach Abschluss der Prüfung durch den MDK haben die Pflegeeinrichtungen 28 Tage Zeit, den Prüfbericht durch einen Kommentar und eine Selbstauskunft zu ergänzen. Fünf Wochen vergehen somit von der Prüfung bis zur abschließenden Veröffentlichung im Internet durch die Landesverbände der Pflegekassen zuständig.
  • Eine vollständige Prüfung durch den MDK kostet insgesamt etwa 4500 Euro.
  • Seit 1. Dezember 2009 liegen die ersten Transparenzberichte mit Noten für die Qualität der Pflege in Heimen vor.

Die Veröffentlichungen sind zu finden unter

www.aok-gesundheitsnavi.de
www.pflegelotse.de
www.bkk-pflege.de
www.knappschaft.de

Weitere Nachrichten

Meldung vom 12.02.2024
Die Seniorenzentren der Arbeiterwohlfahrt haben im Jahr 2023 über 80 langjährig in der Pflege beschäftigten Hilfskräfte zu dringend benötigten Pflegefachassistentinnen und Pflegefachassistenten qualifiziert. weiterlesen
Meldung vom 07.02.2024
Die Arbeiterwohlfahrt begrüßt im parlamentarischen Verfahren zurückgenommene Kürzungen, übt aber auch klare Kritik am neuen Haushaltsplan. weiterlesen
Meldung vom 05.02.2024
Die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte für die in den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) beschäftigte Menschen sind in der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) geregelt. weiterlesen
Meldung vom 01.02.2024
Über die AfD Recherche von CORREKTIV und die erschreckenden Blicke in das Innenleben von brutalen und skurrilen Rassisten schreibt der Steiger. Für viele Hunderttausende war das Potsdamer Fascho-Treffen das Signal auf die Straße zu gehen. Das ist gut so. mehr... weiterlesen
Meldung vom 25.01.2024
Ein Diskussions- und Forderungspapier der Landesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege NRW weiterlesen
Meldung vom 25.01.2024
Am 17.01.2024 waren die Teilnehmer*innen der Jugendwerkstatt Return! in Datteln (AWO UB Münsterland-Recklinghausen) sowie der Lernwerkstatt Multimedia (dobeq GmbH) voller Vorfreude und ein wenig aufgeregt. weiterlesen
Meldung vom 01.01.2024
Robin Hood reloaded: Friedrich Merz nimmt es den Armen und verteilt es unter den Reichen! Der Steiger grübelt darüber, was den Mann aus dem Sauerland dazu treibt, gegen die Bürgergeld-Erhöhung zu maulen. weiterlesen