Freie und Öffentliche Wohlfahrtspflege fordern: Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und Teilhabepaket muss weiter finanziert werden

21.11.2013

AWO und Freie Wohlfahrtspflege NRW haben zusammen mit der Öffentlichen Wohlfahrtspflege ein Schreiben an Sozialminister Schneider und Finanzminister Walter-Borjans gesendet, in dem sie bitten, die Forderung nach einer dauerhaften Finanzierung der weiteren Schulsozialarbeit durch den Bund in die Verhandlungen der Arbeitsgruppe Finanzen einzubringen.

In der vergangenen Legislaturperiode hatten die Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz einen Antrag in den Bundesrat mit dem Ziel eingebracht, eine dauerhafte Bundesfinanzierung für diese Leistungen zu sichern. Dieser Antrag wurde seitens der Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Öffentlichen und Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen befürwortet, ist jedoch aufgrund des Diskontinuitätsprinzips mit Ende der Legislaturperiode gegenstandlos geworden.

Sie sind persönlich an den Verhandlungen von CDU/CSU und SPD über einen Koalitionsvertrag zur Bildung einer neuen Bundesregierung beteiligt.

Im Einzelnen stellt sich der Sachstand in NRW wie folgt dar:

  1. Die Finanzierung von weiterer oder zusätzlicher Schulsozialarbeit und des Mittagessens in Horten durch den Bund war Bestandteil der politischen Einigung im Vermittlungsverfahren zur Höhe der Regelsätze und der Novellierung des SGB II im März 2011. Zur Unterstützung des Bildungs- und Teilhabepakets - wenn auch gesetzlich an keiner Stelle explizit ausgestaltet - wurde mit dieser Leistung eine Forderung der Oppositionsparteien im Bundestag wie auch eines Teils der A-Länder realisiert. Für den Zeitraum von 2011 - 2013 stellt der Bund hierfür jährlich 400 Millionen Euro zur Verfügung. Auch in den nordrhein-westfälischen Städten und Kreisen konnten die Angebote der weiteren Schulsozialarbeit erst im Laufe des Jahres 2011 sukzessive aufgebaut werden. Dies hat zur Folge, dass sich der dreijährige Finanzierungszeitraum in den meisten Fällen bis Jahresmitte 2014 erstreckt. Nicht verausgabte Mittel konnten ins Folgejahr übertragen werden, worüber eine Einigung mit dem Land erzielt worden war.
  2. Die Sinnhaftigkeit der weiteren Schulsozialarbeit ist unumstritten. Diese Leistungen sollen primär der Schülerschaft zugutekommen, deren Familien in Transferleistungsbezug gemäß SGB II, BKGG oder Wohngeldgesetz (WoGG) stehen und somit anspruchsberechtigt für Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes sind. Schwerpunkt der weiteren Schulsozialarbeit ist damit die Information über und die Heranführung an eine Inanspruchnahme der Leistungen des BuT insgesamt. Hierfür wurden zusätzliche Stellen geschaffen. Die Verteilung der Mittel innerhalb der Kommunen stellte sich so dar, dass die Kreise mangels eigener Schulträgerschaft im Regelfall Vereinbarungen mit den kreisangehörigen Kommunen über die Weiterleitung und Verwendung der Finanzmittel getroffen haben. Verteilungsbasis dabei waren die amtlichen Schülerzahlen.
  3. Da die weitere Schulsozialarbeit ihren Beitrag zu einer Verbesserung der Bildungs- und Teilhabechancen benachteiligter Kinder und Jugendlicher leistet, wurde bereits frühzeitig die Verstetigung dieser Leistungen gefordert. Die kommunalen Grundsicherungsträger haben bereits seit dem Jahr 2011 wiederholt deutlich gemacht, dass sie nicht in der Lage sein werden, diese Aufgabe nach Ablauf des dreijährigen Finanzierungszeitraumes durch den Bund in eigener Finanzverantwortung weiterzuführen. Der Bund hingegen hat auf die generelle Finanzierungszuständigkeit der Länder für die Schulsozialarbeit verwiesen und wiederholt betont, dass diese Leistungskomponente, da sie lediglich Teil des politischen Gesamtkom¬promisses zum SGB II sei, nach drei Jahren eingestellt werde. Der von den Ländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz in der ausgelaufenen Legislaturperiode des Bundestages eingebrachte Antrag mit dem Ziel, eine dauerhafte Bundesfinanzierung für diese Leistung zu sichern, ist zwar aufgrund des Diskontinuitätsprinzips mit Ende der Legislaturperiode gegenstandslos geworden, kann jedoch jederzeit neu eingebracht werden.
  4. Die Kommunen und ihre Spitzenverbände sind der Argumentation des Bundes entgegengetreten, dass infolge der vollständigen Bundesfinanzierung der Leistung der Grundsicherung gemäß SGB XII bei den Kommunen „zusätzliche Mittel" zur Finanzierung der weiteren Schulsozialarbeit frei würden. Mit dieser dritten und letzten Finanzierungsstufe werden jedoch im Regelfall keine neuen finanziellen Spielräume erzeugt, sondern lediglich die kommunalen Defizite verringert. Wie die Beratungen in den Ausschüssen der kommunalen Spitzenverbände in den letzten Monaten gezeigt haben, zeichnet sich landesweit eine unterschiedliche Verfahrensweise ab. Vereinzelt haben kreisangehörige Gemeinden angekündigt, nach Auslaufen der Bundesfinanzierung die weiteren Schulsozialarbeiter künftig selbst zu finanzieren. Dieses Signal wurde frühzeitig gegeben, auch im Hinblick darauf, das aktuell beschäftigte Personal nicht wieder zu verlieren. Mehrere Kreise werden die Schulsozialarbeiter, die sie bspw. an ihren eigenen Berufskollegs einsetzen, ebenfalls dauerhaft finanzieren.
    Im größten Teil der Städte und Kreise werden diese Leistungen jedoch spätestens zur Jahresmitte 2014, d.h. mit Beendigung des Schuljahres 2013/2014, auslaufen. Diese unterschiedliche Verfahrensweise hat zwangsläufig zur Folge, dass landesweit betrachtet ein sehr weitmaschiges Netz weiterer Schulsozialarbeiter vorhanden sein wird und bei allen besonders finanzschwachen Kommunen die Leistung ganz entfallen wird. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Öffentlichen und Freien Wohlfahrtspflege geht gleichwohl davon aus, dass auch nach dem dritten Jahr des Inkrafttretens des Bildungs- und Teilhabepaketes der Bedarf für die weitere Schulsozialarbeit auf Dauer kaum geringer ausfallen wird als in den Jahren 2011 und 2012.

Weitere Informationen:
Norbert Dyhringer
Abteilungsleiter Soziales
Kronenstr. 63-69
44139 Dortmund
Tel.: 0231/5483-245
norbert.dyhringer@awo-ww.de

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