Freie Wohlfahrtspflege fordert einheitliche Standards bei kommunaler Flüchtlingsbetreuung

21.04.2015

Die Freie Wohlfahrtspflege erkennt die Bemühungen des Landes an, die beim ersten Flüchtlingsgipfel getroffenen Zielvereinbarungen umzusetzen; die Forderung nach der Entlastung des Landes und der Kommunen durch den Bund seien zu unterstützen.

Dringenden Handlungsbedarf sieht die Arbeiterwohlfahrt zusammen mit der Freien Wohlfahrtspflege NRW jedoch hinsichtlich der unterschiedlichen Standards in der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen auf kommunaler Ebene. Auch wird eine Verweildauer von mindestens acht Wochen in den Landeseinrichtungen für unabdingbar gehalten, bevor Flüchtlinge in den Kommunen untergebracht werden.

Pressemitteilung der LAG FW NRW

Weitere Informationen:
Norbert Dyhringer
Abteilungsleiter Soziales
Kronenstraße 63-69
44139 Dortmund
Tel.: 0231 / 5483-245
norbert.dyhringer@awo-ww.de

 

 

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