Die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte für die in den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) beschäftigte Menschen sind in der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) geregelt. Mit Verabschiedung des BTHG sind zum 01.01.2017 die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten primär von Frauen mit Behinderungen durch die Einführung des Amtes der Frauenbeauftragten (§39 WMVO) verstärkt worden.
Folgende Themenschwerpunkte zählen zu den Hauptaufgaben der Frauenbeauftragten:
- Gleichstellung von Frauen und Männern,
- Vereinbarkeit von Familie und Beschäftigung und
- Schutz vor körperlicher, sexueller und psychischer Belästigung oder Gewalt
Im Oktober 2022 fand eine erste Vollversammlung aller Frauenbeauftragten und Vertreterinnen aus NRW statt. Dabei entschieden die Frauenbeauftragten, eine Landesarbeitsgemeinschaft der Frauenbeauftragten gründen zu wollen und wählten die sieben Gründungssprecherinnen (Caritas, Diakonie und DRK) für dieses Vorhaben.
Am 31.01.2024 hat nun das Projektteam SiStaS („Sicher, Stark und Selbstbestimmt-vernetzt!“) des NetzwerkBüros Frauen und Mädchen mit Behinderungen/chronischer Erkrankungen NRW gemeinsam mit den sieben Gründungssprecherinnen alle Frauenbeauftragten und ihre Stellvertreterinnen aller Verbände der Freien Wohlfahrtspflege aus NRW in die Stadthalle nach Münster- Hiltrup eingeladen, um dort die Wahl der Delegierten für die Gründung einer Landesarbeitsgemeinschaft der Frauenbeauftragten durchzuführen. Neben den Vertrauenspersonen der Frauenbeauftragten waren auch die Koordinator*innen der Spitzenverbände der Werkstatträte/Frauenbeauftragte der Freien Wohlfahrtspflege geladen sowie Vertreter*innen des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS), des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) und des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL).
Die Veranstaltung wurde mit Grußworten von Herrn Laumann (Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW) und Frau Middendorf (Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in NRW) eröffnet. Anschließend begrüßte Frau Lohmeier, die Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte, die Frauenbeauftragten an diesem ganz besonderen Tag.
Jeder Wohlfahrtsverband erhielt anschließend die Möglichkeit 3 Frauen aus den eigenen Reihen als Delegierte der LAG FB zu wählen. Aus den Reihen der AWO hat sich Monika Giolbas (Werkstätten der Arbeiterwohlfahrt Dortmund-WAD) getraut sich zur Wahl aufstellen zu lassen und wurde einstimmig gewählt. Wir gratulieren zu diesem Amt und wünschen viel Erfolgt für die verbleibende Amtszeit von 2 Jahren.
Insgesamt wurden 11 Delegierte für die Landesarbeitsgemeinschaft der Frauenbeauftragten NRW gewählt, welche anschließend mit tosendem Applaus bejubelt wurden.
Herr Lück vom Ministerium gratulierte den Delegierten und verwies im Rahmen seiner Ansprache auf die Erfüllung eines ersten Ziels aus dem Aktionsplan „NRW inklusiv“ des MAGS (Gründung einer LAG Frauenbeauftragte) und freut sich auf die zukünftigen Zusammenarbeit.
von links vordere Reihe: Sabrina Girod, Carina Pigualla
Hintere Reihe: Kristin Wessel, Monika Giolbas, Stefanie Lorenz, Bettina Harb, Catrin Seidel