Zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration sowie des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend am 08.12.2010 haben AWO und Freie Wohlfahrtspflege eine gemeinsame Stellungnahme verfasst.
Deutlich formuliert wird noch einmal die Forderung nach bedarfgerechten Berechnungen des Regelsatzes.
Die Ausgabe von personalisierten Gutscheinen ist in keiner Weise den Rechten und Bedürfnissen von erwerbslosen Eltern und ihren Kindern angemessen.
Sinnvoller wären die Sicherung und der Ausbau der Qualität in Kindertagesstätten, Schulen und Jugendeinrichtungen durch mehr und gut ausgebildete MitarbeiterInnen vielfältiger Professionen.
Kontakt:
Landesarbeitsgemeinschaft AWO NRW
Norbert Dyhringer
Koordinator
Tel.: 0231 5483-245
norbert.dyhringer@awo-ww.de