Tagung "Das kindliche Existenzminimum sichern?“

02.02.2011

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, die politische Umsetzung, seine Folgen und mögliche Handlungsoptionen.

Die Veranstaltung findet am 4. April 2011 in Berlin statt.
Veranstalter ist das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG.

Die Bundesregierung hat 2010 u. a. durch den Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Hartz IV Regelsätze ein klares Signal für die Richtung ihrer Armutsbekämpfung gegeben: 5 Euro mehr für erwachsene Leistungsberechtigte, keine Erhöhung der Kinderregelsätze. Dafür gibt es eine neue und komplizierte Gewährung von Sachleistungen in Form eines Bildungspakets. Hinzu kommt die Streichung des Mindestelterngeldes für SGB-II Empfänger/-innen und die Vernachlässigung der Reform des Kinderzuschlags.

Alles deutet darauf hin:

Der Bundesregierung fehlt ein Gesamtkonzept gegen Kinderarmut.

Weitere Details zur Tagung

Kontakt:
Landesarbeitsgemeinschaft AWO NRW
Norbert Dyhringer
Koordinator
Tel.: 0231 5483-245
norbert.dyhringer@awo-ww.de

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