AWO kritisiert KiBiz

18.06.2007

Gemeinsam mit den anderen Wohlfahrtsverbänden in NRW, übt die Arbeiterwohlfahrt im Westlichen Westfalen heftige Kritik an dem Entwurf der Landesregierung für ein neues Kinderbildungsgesetz (KiBiz). Nachdem Landesregierung, Kommunen und Wohlfahrtsverbände sich nach langer Diskussion auf Eckpunkte für ein neues Gesetz verständigt hatten, verlässt die Landesregierung mit dem eingebrachten Gesetzentwurf nun diesen Konsensweg: Mit ganz erheblichen Auswirkungen für Eltern und Kinder.

Die Elternbeiträge werden sich erhöhen. Das Gesetz sieht vor, dass 19% der Betriebskosten durch Elternbeiträge erwirtschaftet werden müssen. Da zurzeit die Elternbeiträge durchschnittlich nur 13% betragen, ist eine Erhöhung unvermeidlich. Einige Kommunen haben zwischenzeitlich geprüft, ob sie deshalb Elterbeiträge zusätzlich subventionieren und damit senken dürfen. Dieser Weg ist nach einem entsprechenden Gerichtsurteil allen Kommunen, die unter einem Haushaltssicherungskonzept arbeiten, definitiv untersagt. Eltern stehen also vor der Wahl entweder höhere Beiträge zu zahlen oder ihre Kinder nur noch für eine geringe Stundenanzahl pro Woche in den Kindergarten zu schicken.

Zukünftig sollen nur noch drei unterschiedliche Typen von Öffnungszeiten gefördert werden: 25, 35 und 45 Stunden pro Woche. Erster Effekt: Längere Öffnungszeiten (die AWO bietet auch 50 Stunden und mehr an) – besonders wichtig für Alleinstehende und berufstätige Eltern – fallen weg. Wer trotzdem längere Betreuungszeiten braucht, muss diese Randzeiten zusätzlich als Tagespflege buchen und auch zusätzlich zum Kindergartenbeitrag bezahlen.

Bezuschusst wird nicht mehr pro Gruppe, sondern pro Kind. Ein eigentlich ganz logisch klingender Gedanke mit fatalen Auswirkungen. Die Budgets der Einrichtungen werden sinken, das Personal wird knapper, die Arbeitssituation der Erzieherinnen verschlechtert sich. Erhöhter Bedarf, z.B. in sozialen Brennpunkten, kann nicht mehr gedeckt werden. Ganz konkret stünden nach Maßgabe des neuen Gesetzes, Ergänzungskräfte nicht mehr zur Verfügung.

Anmelden müssen Eltern ihre Kinder für das nächste Kindergartenjahr, spätestens bis zum 15. März. Auf dieser Basis sollen die Kommunen dann ihre Planungen vornehmen.

Die Träger müssen die Gruppen festlegen und damit wird das Budget des nächsten Kindergartenjahres bestimmt. Kurzfristige Änderungswünsche werden kaum zu realisieren sein.

Die bereits erwähnten Öffnungszeitentypen von 25, 35 und 45 Stunden, werden für die Kommunen kontingentiert. So ist zum Beispiel vorgesehen, dass die „45 Stunden Plätze“ für die 3-6 Jährigen nur 25% des Gesamtplatzangebotes ausmachen dürfen. Ist diese Quote erreicht, können, auch bei vorhandenem Bedarf, keine Plätze mehr eingerichtet werden.

Die Arbeiterwohlfahrt stellt sich nicht grundsätzlich gegen Veränderungen der Kindergartenfinanzierung. Der jetzt von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf jedoch verlagert finanzielle Risiken einseitig auf Träger, Kommunen und Eltern und verschlechtert die Angebote für Eltern und Kinder ganz erheblich.
Darüber hinaus erhöhen sich betriebswirtschaftliche Risiken für die Träger erheblich.

Die von der Landesregierung propagierten Verbesserungen erweisen sich zunächst als Sparmaßnahmen.

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