Geplante Mittelkürzungen der Jobcenter sind nicht tragbar

10.07.2023

Freie Wohlfahrtspflege NRW unterstützt Entschließungsantrag des Landes NRW

Die Bundesregierung will bei den Jobcentern massiv Geld kürzen. Das gefährdet unter anderem die neuen, positiven Ziele des Bürgergeldgesetzes – bereits wenige Monate nach seiner Einführung. Dazu bringt die NRW-Landesregierung am Freitag, 7. Juli, einen Antrag in den Bundesrat ein, den die Freie Wohlfahrtspflege NRW ausdrücklich unterstützt. „Der Bund darf die Jobcenter jetzt nicht hängenlassen“, sagt Ralf Nolte, Vorsitzender des Arbeitsausschusses Arbeit Arbeitslosigkeit der Freien Wohlfahrtspflege NRW. Die Kritik des Landes NRW bezieht sich im Wesentlichen darauf, dass bereits für das laufende Haushaltsjahr 2023 die Mittel der Jobcenter für die Eingliederung in Arbeit und die Verwaltungskosten in der Summe um 250 Millionen Euro gekürzt wurden. Nun sieht der Haushaltsentwurf 2024 nochmals eine Kürzung um 500 Millionen Euro vor und auch für 2025 sind bereits Kürzungen um weitere 900 Millionen Euro geplant.

Die Freie Wohlfahrtspflege NRW unterstützt daher den geplanten Entschließungsantrag und die Aufforderung des Landes NRW, das sogenannte Eingliederungsbudget der Jobcenter und das Budget für die Verwaltung der Jobcenter auch künftig angemessen zu finanzieren und vor allem den bewährten sozialen Arbeitsmarkt weiterhin mit ausreichend Geld auszustatten.

„Die geplanten Kürzungen haben massive Auswirkungen auf ganzer Linie zur Folge!“ mahnt Muna Hischma, Abteilungsleitung Soziales der AWO Westliches Westfalen und Mitglied im Arbeitsausschusses Arbeit Arbeitslosigkeit der Freien Wohlfahrtspflege NRW. Im Rahmen der Ressortabstimmungen zum Bundeshaushalt 2024 wurde sich darüber hinaus darauf verständigt, zur Entlastung des steuerfinanzierten Etats der Jobcenter die Betreuung der Jugendlichen ab 2025 in den Rechtskreis SGB III zu überführen. „Einen derart radikalen Systemwechsel ohne vorherige fachliche Beratungen durchzuführen, ist absolut fahrlässig!“ kritisiert Hischma das Vorgehen. „Die Herausnahme des Personenkreises der Jugendlichen aus dem SGB II kann nicht in einer Eilaktion ohne eine angemessene Bewertung der beteiligten Akteure erfolgen. Unsere Träger sind verunsichert und besorgt über die Auswirkungen für die jungen Klient*innen und für sie als etablierte Träger von Angeboten für diese Zielgruppe.

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