AWO begrüßt Aufhebung des Werbeverbotes für Abtreibungen

30.06.2022

Der Zugang zu Informationen ist für betroffene Frauen endlich erleichtert. Sie können nun sachgerechte, fachliche Informationen zum Schwangerschaftsabbruch erhalten. Auch die Suche nach geeigneten Mediziner*innen wird erleichtert. Denn die Gesetzesänderung schafft Sicherheit für Ärztinnen und Ärzte bzw. Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche im gesetzlichen Rahmen vornehmen. Sie müssen künftig keine strafrechtliche Verfolgung befürchten, wenn diese über Ablauf und Methoden eines Schwangerschaftsabbruchs informieren – etwa auf ihrer Internetseite.

Frauen, die den Abbruch ihrer Schwangerschaft erwägen, befinden sich in einer schwierigen Lebenssituation. Sie wollen sich informieren und suchen Rat zu Methoden und zu möglichen Risiken. Seit Jahren weist der AWO Bezirksverband Westliches Westfalen e.V. auf diesen unhaltbaren Zustand hin. Bisher galt das Recht auf Information für Patientinnen nur eingeschränkt. Ausgerechnet Ärztinnen und Ärzte, die selbst Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, mussten laut der bisherigen Rechtslage eine Strafverfolgung befürchten. „Das passt nicht in unsere Zeit“, so Xenja Winziger, Fachberaterin für Frauen und Gleichstellung.

Die Expertin betont, dass durch die Entscheidung des Bundestags die Selbstbestimmung der Frauen in Deutschland gestärkt werde.

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