AWO beteiligt sich konstruktiv an der Gestaltung des neuen GEPA-NRW

13.09.2013

Am heutigen Tag fand die Anhörung im Düsseldorfer Landtag statt.

Wolfgang Altenbernd (Vorsitzender des Arbeitsausschusses Pflege, Gesundheit und Alter der LAG der Wohlfahrtsverbände NRW) formulierte im Auftrag der Freien Wohlfahrtspflege Erwartungen und Änderungswünsche.

Die Freie Wohlfahrtspflege NRW bedankt sich für die konstruktiven Beratungsverfahren im Prozess der Evaluation des Landespflegerechts und des WTG NRW sowie bei der Entwicklung der neuen Gesetzesvorlage des GEPA NRW. Sie begrüßt  insbesondere, dass durch die Schaffung eines Gesetzeswerkes GEPA NRW das Landespflegerecht und das Ordnungsrecht kompatibler gemacht werden sollen. Begrüßt wird auch die neue Angebotsvielfalt von Wohn- und Betreuungsformen, die die stationäre Pflege als auch zukünftig wichtige Säule der Versorgungsstruktur sinnvoll ergänzen.

Es gibt aber auch zentrale Forderungen:

  1. Keine Trennung GEPA NRW von APG DVO NRW im parlamentarischen Beratungsprozess
  2. Keine Infragestellung der 4%-Abschreibungsregelung
  3. Verhältnismäßigkeit der ordnungsrechtlichen Eingriffe
  4. Mehr Klarheit bei Definitionen und Regelungen
  5. Angemessenheit  von Anforderungen

Die Freien Wohlfahrtspflege hatte immer zum Ziel, mit dem neuen GEPA NRW einen deutlichen Bürokratieabbau zu erwirken. Dieser erfolgt unseres Erachten nicht bzw. nur bedingt. Hier hätten wir uns mehr gewünscht.

Detaillierte Stellungnahme der LAG FW NRW als PDF

Weitere Informationen
Norbert Dyhringer
Abteilungsleiter Soziales
Kronenstr. 63-69
44139 Dortmund
Tel.: 0231/5483-245
norbert.dyhringer@awo-ww.de

Anhörung GEPA
Wilfried Kehrbach (DW), Volker Supe (CV), Christina Lecke (DW) und Wolfgang Altenbernd  (AWO) bei einer inhaltlichen Abstimmung in der Anhörung

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