Bessere Bildung und Betreuung für die Kinder und gerechtere Bezahlung für Erzieherinnen und Erzieher, so will die AWO die nach dem Verfassungsgerichtsurteil frei werdenden Mittel in NRW eingesetzt wissen.
„Wir unterstützen den Plan der Landesregierung", sagt Michael Scheffler, MdL, AWO Vorsitzender im Westlichen Westfalen, „in NRW kein eigenes Betreuungsgeld aufzulegen. Was wir brauchen ist eine auskömmliche Finanzierung der Kitas und eine Weiterentwicklung des Offenen Ganztags."
Damit spricht Scheffler die große Lücke in der Kita-Finanzierung an. Seit 2008 wurde die, zu diesem Zeitpunkt schon zu knapp bemessene, Pauschale für die Träger jährlich um 1,5% erhöht - insgesamt bis 2015 also um 9 %. Im gleichen Zeitraum sind allein die Personalkosten um rund 14,5 % gestiegen.
„Kindertagesbetreuung leistet mit ihren Angeboten einen zentralen Beitrag zur Herstellung von Chancengerechtigkeit. Sie wirkt sozial integrativ, vermittelt Sprachbildung, Bewegungsförderung und schafft vielfältige Bildungsanreize. Dieses Potenzial frühkindlicher Betreuungsangebote kann sich jedoch nur entfalten, wenn auch die strukturellen Voraussetzungen hierfür geschaffen werden", stellt Scheffler fest. „Wenn wir Einrichtungsschließungen verhindern und gleichzeitig unsere engagierten Fachkräfte angemessen entlohnen wollen, müssen wir die nun nach dem Verfassungsgerichtsurteil gegebene Chance für eine bessere Kindergartenfinanzierung nutzen", fordert der AWO Vorsitzende.
Gleiches gilt für die Förderung des Offenen Ganztages. Auch hier fordert die AWO verbindliche landesweite Qualitätsstandards für Bildung und Betreuung und deren Finanzierung. „Nur so können einheitliche Bedingungen für alle Kinder in NRW geschaffen werden. Nur so können qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewonnen und angemessen bezahlt werden", stellt Scheffler abschließend fest.
Fakten:
Die AWO im Westlichen Westfalen ist Träger von fast 300 Kitas mit rund 15.000 betreuten Kindern. 17.000 Schülerinnen und Schüler besuchen den Offenen Ganztag der AWO.