Die Rahmenbedingungen für die Angebote des Offenen Ganztags müssen verbessert werden. Zu den Forderungen entwickelte die Fachabteilung unseres Bezirksverbandes einen Katalog, der Mindeststandards an Personal und Ausstattung beschreibt. Darüber hinaus sollte es gesetzlich verbindliche Regelungen geben, die Verantwortlichkeiten und Finanzierungen vorgeben.
Das Betreuungsangebot für Schulkinder am Nachmittag hat die alte Hortbetreuung abgelöst. In den vergangenen 12 Jahren erfolgte ein rasantes Ausbauprogramm, das sich im Wesentlichen auf die Quantität richtet. Es gibt nur wenige Schulen, die keine Übermittagbetreuung oder die Nachmittagsbetreuung anbieten, wozu Eltern ihre Kinder anmelden können. Die Entwicklung wird dahin gehen, schulische und außerschulische Angebote besser zu verzahnen. Kooperationen und partnerschaftliches Zusammenwirken aller Beteiligten ist eine wichtige Voraussetzung.
Alle Träger des Offenen Ganztags beklagen die unzureichende finanzielle Ausstattung, die darüber hinaus noch sehr abhängig ist von der Leistungsfähigkeit der Kommunen. Der Sockelbetrag des Landes pro Kind wurde in den vergangenen 12 Jahren nur einmal geringfügig aufgestockt. Fachlich gute Arbeit ist so nicht zu leisten.
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Norbert Dyhringer
Abteilungsleiter Soziales
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