Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) wurde zum 1.1.2011 eingeführt, um das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 9.2.2010 umzusetzen. Das Gericht hatte der Bundesregierung u.a. auferlegt, im Rahmen des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums kinder- und jugendspezifische Ansprüche auf gesellschaftliche Teilhabe und Bildungsteilhabe zu erfüllen. Da die Anhebung der Regelsätze und eine finanzielle Auszahlung nicht gewollt war, wurde das Bildungs- und Teilhabepaket, eingeführt.
In der Praxis hat sich herausgestellt, dass die einzelnen Teilleistungen bisher höchst unterschiedlich in Anspruch genommen werden. Es zeigte sich v. a., dass nicht für alle leistungsberechtigten Kinder und Jugendliche Anträge gestellt werden.
Zusammengefasst belegen die Zahlen, dass – unabhängig von der Frage der Unangemessenheit der Höhe der Leistungen – die derzeitige Umsetzung des Rechtsanspruches weit entfernt ist von dem, was jedem leistungsberechtigten jungen Menschen an staatlicher Unterstützung zusteht. SOLL und IST klaffen weit auseinander.
Diese Diskrepanz muss schnellstmöglich zu Veränderungen führen. Um weitreichende Erfolge zu erreichen, geht es sowohl um eine konzeptionelle Weiterentwicklung als auch um Fragen einer besseren Umsetzung in der Praxis bzw. Überlegungen, die Leistungen in den Regelsatz aufzunehmen (wie beim Schulbedarfspaket) oder als einmalige Leistungen auszuzahlen und so für eine „Abschaffung“ des Bildungs- und Teilhabepaketes zu sorgen.
Die AWO will mit der Freie Wohlfahrtspflege in NRW einen Schritt weitergehen und die einzelnen Leistungen, deren Ziele und Abrechnungsverfahren verändern.
Überlegungen der Freien Wohlfahrtspflege
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Norbert Dyhringer
Abteilungsleiter Soziales
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