Die AWO in NRW widerspricht der von der Presse aufgegriffenen „persönlichen Erklärung" des AWO Bundesvorsitzenden zur Reform des SGB II vom 15.05.2006 und erklärt: Die vier Spitzenverbände der AWO in NRW lehnen eine Kürzung der passiven Leistungen im SGB II als nicht zielführend und unsozial strikt ab.
Der Inhalt der "persönlichen Erklärung" widerspricht den Grundpositionen der Arbeiterwohlfahrt und stellt keine in der AWO abgestimmte Position dar.
Wenn auch die in der Erklärung vorgenommene kritische Auseinandersetzung mit der Umsetzung der Reform in einigen Punkten geteilt wird, so bleibt es dabei: Durch Leistungskürzungen und Ausweitung der sanktionsbewährten Tatbestände wird man der eigentlichen Problemursache Arbeitslosigkeit nicht gerecht.
Die LAG AWO NRW tritt für eine effektive Bekämpfung der Arbeitslosigkeit durch verstärkte aktive Arbeitsmarktpolitik und durch die Schaffung eines staatlich geförderten speziellen Arbeitsmarktes für besonders Benachteiligte ein.