AWO und ver.di finden Kompromisse für Tarifverträge in NRW

07.11.2007

Arbeiterwohlfahrt im Westlichen Westfalen akzeptiert die Gehaltsanhebungen aufgrund der Kostenentlastungen aus dem neuen Manteltarifvertrag und der neuen Entgeltordnung.

Nach insgesamt neun Verhandlungsrunden einigten sich am 05.11.2007 der Arbeitgeberverband Deutschland (AGV) der AWO und ver.di (Landesbezirk NRW) auf einen neuen Tarifvertrag für die Beschäftigten der AWO Gliederungen und Unternehmen in NRW.

Vereinbart wurde eine Entgelterhöhung um 3,0 % ab dem 01.01.2008 mit einer Laufzeit bis zum 15.01.2009. Darüber hinaus verständigten sich der AWO Arbeitgeberverband und ver.di auf eine Einmalzahlung von 425,00 € (für 2007) für alle Beschäftigten; zusätzlich bestand ver.di auf einer Einmalzahlung in Höhe von 100,00 € nur für ver.di Mitglieder.

Hierzu stellt der Geschäftsführer des AWO Bezirksverbandes Westliches Westfalen Wolfgang Altenbernd fest: „Aus dem grundsätzlichen Gedanken der Gleichbehandlung, aber auch aus rechtlichen Erwägungen heraus, werden wir die vereinbarte zusätzliche Einmalzahlung von 100,00 € nicht nur an ver.di Mitglieder, sondern an alle rund 14.000 Beschäftigten auszahlen.“

Bestandteile der Tarifeinigung sind des Weiteren ein neuer Manteltarifvertrag sowie eine neue Entgeltordnung, die den spezifischen Anforderungen des Wohlfahrtsverbandes in vielen Punkten Rechnung tragen.

„Nur in dieser Kombination“, so Altenbernd weiter, „konnten wir dem Kompromiss, der unseren Verband vor eine erhebliche finanzielle Belastungsprobe stellt, letztendlich zustimmen. Wir hoffen nun eine Basis gefunden zu haben, auf der wir die Angebote und Dienstleistungen der Arbeiterwohlfahrt weiter zukunftsfähig machen können.“

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