Aktuelle Zahlen zeigen, dass im Oktober 2020 rund 13% mehr Menschen mit einer Schwerbehinderung arbeitslos sind als im Vorjahr – insgesamt sind es 173.709. Dies entspricht dem höchsten Wert seit 2016. Damit wird deutlich, welchen Einfluss die Corona-Pandemie auf die Inklusion auf den Arbeitsmarkt hat. Die Corona-Pandemie hinterlässt ihre Spuren sowohl in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen als auch bei den Inklusionsunternehmen, in denen Menschen mit und ohne eine Behinderungen arbeiten.
Die Werkstätten haben erhebliche Anstrengungen auf sich nehmen müssen, um Hygienekonzepte umzusetzen und um weitere Beschäftigungen zu ermöglichen. Neben Plexiglasscheiben und „Einbahnsystemen“ musste eine umfassende Versorgung mit Mund-Nasen-Bedeckungen und zusätzlichen Desinfektionsmitteln sichergestellt werden. Die Organisation z.B. der Pausenregelung sowie der Arbeitsstrukturierung ist ebenfalls nicht zu vernachlässigen. Außerdem veränderte sich die Betreuung der Beschäftigten, da diese vermehrt an die Hygieneregeln erinnert und mit den Maßnahmen vertraut gemacht werden mussten. Neben der Arbeitsorganisation stellt auch die Beförderung mit den Fahrdiensten und notwendigen Umstrukturierungen durch die erforderlichen Hygienemaßnahmen eine Herausforderung für den Werkstattbetrieb dar. Da die Werkstätten durch die Corona-Krise Verluste machen, weil Aufträge wegfallen, müssen Entgelte zum Teil aus Rücklagen finanziert werden.
Neben den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen wurden auch Inklusionsunternehmen vor viele pandemiebedingte Herausforderungen gestellt. Viele Inklusionsunternehmen sind in Branchen wie der Hotellerie, der Gastronomie und dem Catering tätig. Genau diese Unternehmenszweige sind auch jetzt im zweiten Lockdown extrem von andauernden Beschränkungen betroffen und in ihrer Wirtschaftlichkeit eingeschränkt. Eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben ist unter den aktuellen Bedingungen nicht möglich.
Das Land ist daher aufgefordert, seine Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen, um die Inklusionsunternehmen angemessen zu unterstützen. Eine Unterstützung dieser Inklusionsunternehmen in Form des Bundesprogramms „Corona-Teilhabe-Fonds“ wurde vom BMAS angekündigt, ist aber noch nicht in Kraft getreten.
Im Bereich Wohnen werden Schutzmasken, Schutzkleidung, PoC-Antigen-Tests sowie weitere medizinische Ausrüstung benötigt. Die Begleitung der Menschen mit Behinderung während möglicher angeordneter Quarantäne fordert einen hohen Einsatz und besonderes Engagement des Personals. Arztbesuche, Einkäufe und auch Besuche von Angehörigen müssen während der Pandemie ermöglicht werden. Das stellt alle Beteiligten vor eine große organisatorische Herausforderung: Ziel ist es, zu vermeiden, dass Menschen mit Behinderung vereinsamen.
Wie in der UN-Behindertenrechtskonvention gefordert, gilt es „(…) Menschen mit Behinderungen in die Lage zu versetzen, ein Höchstmaß an Unabhängigkeit, umfassende körperliche, geistige, soziale und berufliche Fähigkeiten sowie die volle Einbeziehung in alle Aspekte des Lebens und die volle Teilhabe an allen Aspekten des Lebens zu erreichen und zu bewahren (…)“ (Artikel 26 Abs. 1 UN-BRK). Auch in Zeiten von Corona darf diese Zielsetzung nicht vernachlässigt werden!