Fachtag: Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung § 8a KICK (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz)

29.11.2006

Die Arbeiterwohlfahrt im westlichen Westfalen betreut in 280 Kindertageseinrichtungen, 200 Ganztagsschulen und weiteren Jugendeinrichtungen mehr als 10.000 Kinder und Jugendliche.
Bei Verdacht von Gefahren für deren Wohl soll im Team und mit den Eltern besprochen, abgeschätzt und beraten werden, welche Maßnahmen diese Kinder schützen. Sollte keine Verbesserung der Situation eintreten, sind das Jugendamt bzw. das Familiengericht zu informieren. Dieser Auftrag wird durch § 8a des neuen Gesetzes per Vereinbarung den freien Trägern der Jugendhilfe übertragen.

"Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung im § 8a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes" ist das Thema des Fachtages, den der Bezirksverband Westliches Westfalen der Arbeiterwohlfahrt am

Donnerstag, den 30.11.2006
von 9.00 bis 15.00 Uhr
im Fritz-Henssler-Haus, Haus der Jugend, Dortmund

für die Leitungskräfte seiner Kinder- und Jugendeinrichtungen veranstaltet.

Verfahren und Hintergründe des Gesetzes sowie Einschätzungen zu Kindeswohlgefährdungen werden von den Fachreferenten Klaus Theißen und Monika Jerczak, der Vertreterin des Deutschen Kinderschutzbundes in Dortmund, erläutert.

Wolfgang Altenbernd, Geschäftsführer der AWO Westliches Westfalen wird die mehr als 100 erwarteten Fachkräfte begrüßen.

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