Viele offene Fragen und noch mehr kritische Anmerkungen sind aus der Sicht der Freien Wohlfahrtspflege in NRW das Ergebnis der Expertenanhörung im Landtag zum Kinderbildungsgesetz. AWO, Caritas, Diakonie, DRK, Parität und Jüdische Kultusgemeinden haben deshalb auf Landesebene Vorschläge erarbeitet, die festgefahrene Situation beim KiBiz zu beenden.
Dr. Uwe Becker, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW: "Der Gesetzentwurf muss überarbeitet werden! Die Expertenanhörung, die Proteste der Eltern, Erzieherinnen und Erzieher und Träger in den letzten Tagen und Wochen sprechen eine deutliche Sprache."
Zwei Botschaften standen dabei im Kern: Zum einen sind Erhöhungen der Elternbeiträge nicht zumutbar. Betreuungszeiten dürfen sich nicht am Geldbeutel der Eltern ausrichten, sonst beginnt die von der OECD kritisierte Sozialauswahl des deutschen Bildungssystems schon in den Tageseinrichtungen. Zum anderen setzt eine bedarfsgerechte und pädagogisch qualifizierte Arbeit Planungssicherheit der Träger voraus.
Minister Laschet interpretiert den erzielten Kompromiss einseitig, wenn er Gruppenformen und Öffnungszeiten als wesentliche Berechnungsgrundlagen eines Einrichtungsbudgets unberücksichtigt lässt. Auch die kommunalen Spitzenverbände verlassen die Grundlage des gemeinsamen aktuellen Vorschlags, wenn sie auf den "Segen" der Kindpauschale hinweisen und diese als Grundlage des Vorschlags benennen. Dabei fordert die Freie Wohlfahrtspflege NRW eine besondere Berücksichtigung der Gruppensituation für Kinder unter drei Jahren.
Kontakt:
AWO Bezirk Westliches Westfalen
Abt. Soziales
Norbert Dyhringer
Tel.: 0231 5483-245
norbert.dyhringer@awo-ww.de