Kein Aufschub für den Schutz gewaltbetroffener Frauen: Gewalthilfegesetz darf nicht an Budgetfragen scheitern!

17.09.2024

Zahlreiche AWO-Einrichtungen, darunter das Frauenhaus Bottrop, das Frauenhaus Gelsenkirchen und die Frauenberatungsstelle Gelsenkirchen haben sich an einem Aktionstag des „Netzwerkes NRW gegen Gewalt an Frauen“ beteiligt. Im Blickpunkt stand das im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geplante Gewalthilfegesetz. Das Netzwerk fordert, das Gesetz zeitnah zu verabschieden und es mit ausreichenden finanziellen Mitteln auszustatten.

Der Bund habe sich im Koalitionsvertrag verpflichtet, endlich die Kosten für den Ausbau des Gewalthilfesystems mitzutragen. Seit der Sommerpause des Bundestages stehen alle Pläne auf der Kippe. Es bestehe die Gefahr, dass das lange erwartete Gesetz aufgrund der laufenden Haushaltsverhandlungen scheitere. Die AWO begrüßt die Einführung eines solchen Gesetzes sehr und fordert dringend eine Beschleunigung des Prozesses sowie verbindliche Zusagen für den Haushalt 2025.

Die Zahlen zu Partnerschaftsgewalt sind im Jahr 2023 erneut gestiegen und haben in den vergangenen fünf Jahren insgesamt um 19,5 Prozent zugenommen. Zudem zeigt eine kürzlich veröffentlichte, vom BMFSFJ beauftragte Kostenstudie deutlich, wie gravierend die Finanzierungslücken im Hilfesystem sind. Der Studie zufolge waren fehlende Plätze der Hauptgrund, warum Frauen in Frauenhäusern nicht aufgenommen werden konnten.

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