Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in der Grundschule ist beschlossen und soll bis zum Jahr 2025 in Kraft treten. Gelten soll er für die erste bis vierte Klasse. Auch der Umfang wurde festgelegt: Er liegt bei 8 Zeitstunden am Tag, fünf Tage pro Woche bei maximal vier Wochen Schließzeiten in den Ferien. Vorbereitende Gutachten des Deutschen Jugendinstituts (DJI) für die Kosten liegen vor. Es stehen bereits jetzt 3,5 Mrd. € für Investitionen in den Ausbau bereit. Streitpunkt ist die Beteiligung des Bundes an den laufenden Betriebskosten für die benötigten neuen Plätze in Höhe von ca. einer Million.
Die Freie Wohlfahrtspflege NRW fordert in einem Positionspapier, zeitgleich zu den Einigungen auf Bundesebene eine Debatte darüber zu führen, wie die Umsetzung in NRW gelingt, wie sie qualitativ gestaltet wird und dass sowohl die Kommunen als auch die Träger der freien Jugendhilfe daran beteiligt werden.
- Position der Freien Wohlfahrtspflege NRW zur Finanzierung der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich (OGS)
- Positionspapier der Freien Wohlfahrtspflege NRW zur Finanzierung der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich (OGS) als PDF - Stand: 01.08.20
- Anschreiben Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder vom 23.10.20 als PDF
- Anlage Positionspapier vom 23.10.20 als PDF