Reform der Pflegeversicherung: Ein erster guter Schritt – aber es bleibt noch viel zu tun

12.08.2015

Dortmund, 12. August 2015. Vor 20 Jahren wurde die Pflegeversicherung eingeführt und seitdem hat sich trotz einiger Veränderungen ein massiver Reformbedarf aufgestaut. Heute berät das Bundeskabinett die Reform der Pflegeversicherung. 

Hierbei, so die Arbeiterwohlfahrt im Westlichen Westfalen, müssten drei zentrale Themen im Vordergrund stehen: 

Erstens die Gleichberechtigung beim Leistungsbezug, egal ob der Pflegebedarf aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen, z.B. Demenz resultiert. Zweitens die regelmäßige Anpassung der Leistungen an den Realkaufkraftverlust sowie drittens eine nachhaltige Finanzierung der Pflegeversicherung. 

Die Arbeiterwohlfahrt begrüßt die geplante Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, die zukünftig Menschen mit körperlicher und geistiger Einschränkung gleich berechtigen soll. Damit wird ein wichtiger Schritt gegangen. Kritisch ist nach wie vor die mangelnde Beachtung des realen Kaufkraftverlustes in den letzten Jahren. „Notwendig wäre es, einen Mechanismus zu etablieren, der kontinuierlich eine Anpassung der Leistungen der Pflegekassen vornimmt. Die geeignete Basis für eine Berechnung wäre die Inflations- und Lohnentwicklung“, stellt AWO Bezirksgeschäftsführer Uwe Hildebrandt fest. 

„Grundsätzlich ist die Pflegeversicherung demografiefest umzubauen. Es braucht eine nachhaltige Finanzierung, die durch den eingeführten „Pflegevorsorgefonds“ nicht erfüllt wird. Deshalb braucht es eine solidarische und paritätische Finanzierung der Pflege, die aus jeder Einkommensart gespeist wird und damit auf eine ausreichende Finanzierungsbasis gestellt wird“, so Hildebrandt weiter. 

Genau hinschauen wird die Arbeiterwohlfahrt auf das Versprechen von Bundesgesundheitsminister Gröhe der behauptet, dass kein Pflegebedürftiger durch die Reform finanziell schlechter gestellt wird. 

„Nach der Verabschiedung des Gesetztes durch den Bundestag wird die Überleitung der bisherigen Leistungsansprüche aus zur Zeit 3 Pflegestufen in zukünftig 5 Pflegegrade ein ganz zentrales Thema sein“, so der AWO Geschäftsführer. „Hierbei wird die AWO im Westlichen Westfalen die mehr als 7000 Bewohnerinnen und Bewohner in ihren 61 Seniorenzentren von Anfang an begleiten und beraten“, verspricht Hildebrandt.

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