Bereits mit der Einführung des Kinderbildungsgesetzes hatte die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW darauf hingewiesen, dass die im Gesetz vorgesehene jährliche Anpassung der Kindpauschalen um 1,5 % nicht ausreichend ist. Schon 2008 lag die durchschnittliche jährliche Erhöhung der Bruttopersonalkosten oberhalb dieses Wertes. Die Sachkosten sind ebenfalls eklatant angestiegen, z.B. durch die Steigerung der Energiekosten, Brandschutz- und Sicherheitsauflagen. Beide Entwicklungen führen dazu, dass die im Gesetz vorgesehene Anhebung der Pauschalen und die tatsächliche Kostenentwicklung von Jahr zu Jahr weiter auseinanderklaffen.
Die Freie Wohlfahrtspflege hat zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend des Landtags Nordrhein-Westfalen am 11.12.2014 zum Thema „Kindertageseinrichtungen nicht im Stich lassen – finanzielle Auskömmlichkeit der Kindpauschalen zügig evaluieren und anpassen" nochmals eine entsprechende Stellungnahme verfasst.
Eine dynamische Anpassung der Pauschalen auf Basis des Personalkostenindex ist dringend erforderlich, um mittel- und langfristig eine Absicherung der Kindertagesbetreuung in NRW sicherzustellen.
Diese zentrale Forderung gewinnt vor dem Hintergrund der Tarifabschlüsse in den vergangenen Jahren und den verhandelten Tarifsteigerungen in diesem Jahr eine nahezu existenzielle Bedeutung für alle Träger von Kindertageseinrichtungen.
Weitere Informationen:
Norbert Dyhringer
Abteilungsleiter Soziales
Kronenstraße 63-69
44139 Dortmund
Tel.: 0231 / 5483-245
norbert.dyhringer@awo-ww.de