Anlässlich des heutigen Tages der Kinderrechte der Vereinten Nationen macht auch die AWO auf den Einsatz für Kinderrechte aufmerksam.
"Heute vor 30 Jahren wurde die Kinderrechtskonvention durch die Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Das war ein Meilenstein, denn Kinderrechte sind Menschenrechte! Entsprechend sollten Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden.“, so AWO-Bundesvorsitzender Wolfgang Stadler.
Ein wichtiger Punkt, gerade um die Wahrung vor Kinderarmut zu gewährleisten, ist für die AWO die Einführung einer Kindergrundsicherung, die an ein realistisch berechnetes kindliches Existenzminimum gekoppelt ist. Nach aktuellen Zahlen liegt dieses Minimum bei 628 Euro. Kinderfreibeträge, Kindergeld, Sozialgeld etc. könnten in dem Betrag gebündelt werden. So fordert es auch das Bündnis Kindergrundsicherung, dem die AWO angehört und in dem wir gegen steigende Kinderarmut in Deutschland kämpfen.
Die von der AWO in Auftrag gegebene ISS-Langzeitstudie zum Thema Kinderarmut macht deutlich: Es ist Zeit zu handeln! Ein Drittel der in der Kindheit von Armut betroffenen Menschen ist auch im jungen Erwachsenenalter noch von Armut bedroht. Hier muss die Politik ansetzen, ganz im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention. Auch Kinder dürfen in der Gesellschaft nicht Benachteiligt werden!