Die 5. Verhandlungsrunde zwischen dem AWO Arbeitgeberverband und ver.di, am 17. Dezember 2010 in Düsseldorf, brachte nach 15 Stunden Verhandlungsdauer eine Einigung. Damit konnte Planungssicherheit für die betreuten Menschen, für die Beschäftigten und für die AWO als Träger hergestellt werden.
Die wesentlichen Eckpunkte der Einigung sind:
Die monatlichen Tabellenentgelte werden in 3 Stufen erhöht. Ab dem 01.01.2011 um 1,8 %, ab dem 1.1.2012 um weitere 0,5 % und ab dem 01.04.2012 um nochmals weitere 0,7 %. Die Laufzeit beträgt 22 Monate und zwar vom 01.09.2010 bis zum 30.06.2012. Damit ist die Vergleichbarkeit zum diesbezüglichen Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst hergestellt.
Für Auszubildende in verwaltenden oder kaufmännischen und in anderen Berufen wird das Ausbildungsentgelt ab dem 01.01.2011 um 3% erhöht. Bei betrieblichem Bedarf und bei Erfüllung besonderer Vorraussetzungen, werden Auszubildende für 12 Monate übernommen, gegebenenfalls auch in einem anderen Betrieb des Unternehmens. Hierdurch wird die AWO ihrer besonderen Verantwortung gegenüber der jungen Generation gerecht.
Erzieherinnen und Erzieher in KiBiz finanzierten Einrichtungen, die nach dem 31.12.2007 als Fachkraft beschäftigt und in der Entgeltgruppe 6 eingruppiert sind, erhalten ab dem 01.01.2011 eine monatliche Zulage in Höhe von 100 €. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zulage anteilig. Die Zulage ist befristet bis zum Inkrafttreten einer neuen Entgeltordnung. So wird eine systembedingte „Ungleichbehandlung" im Sinne der Beschäftigten kompensiert.
Die Zuschläge für Nachtarbeit werden ab dem 01.01.2011 von 1,30 € auf 1,70 € je Stunde erhöht.
Die Tarifvertragsparteien wollen bis September 2011 einen Tarifvertrag „Alternsgerechtes Arbeiten" abschließen. Den aus dem demografischen Wandel resultierenden Herausforderungen will die AWO hierbei konzeptionell zu begegnen.
Für Beschäftigte in dienstplanorganisierten Einrichtungen der stationären Altenhilfe, wurde eine Regelung für das „Kommen aus dem Frei" getroffen. Ab dem 01.04.2011 werden pro Einsatz von bis zu 3 Tagen Dauer Zuschläge gezahlt. Beim ersten Einsatz im Monat gibt es keinen Zuschlag, beim zweiten Einsatz 20 € und beim dritten Einsatz 30 €. Vorraussetzung ist, dass der Einsatz am selben, am nächsten, am übernächsten Tag oder am nächsten Wochenende stattfindet. Die Zuschläge steigen schrittweise bis zum 31.03.2014 auf 40 € beziehungsweise 50 €. Teilzeitbeschäftigte mit weniger als der Hälfte der tariflichen Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten, erhalten die Zuschläge zur Hälfte. Alle Regelungen zum „Kommen aus dem Frei" gelten bis zum 31.03.2014 und wirken nicht nach. Ziel der AWO bleibt weiterhin das „Kommen aus dem Frei" möglichst zu vermeiden. Wo dies nicht möglich ist, wird nun die Flexibilität und Einsatzbereitschaft der Beschäftigten besonders honoriert.
Eine besondere Vorteilsregelung nur für ver.di Mitglieder wurde vereinbart. Sie erhalten pro Kalenderhalbjahr in der Zeit vom 01.01.2011 bis zum 30.06.2012 je einen, insgesamt also 3 freie Arbeitstage. Bei einer durchschnittlichen Verteilung der Arbeitszeit auf bis zu 2,5 Tage pro Woche, reduziert sich der Anspruch auf insgesamt 1,5 Tage. Nur um die Verhandlungen nicht insgesamt scheitern zu lassen, hat die AWO dieser Gewerkschaftsforderung zugestimmt.
Die Erklärungsfrist der Tarifvertragspartner endet am 28.01.2011.