Veränderte Landesbestimmungen schwächen die Flüchtlingshilfe der Wohlfahrtsverbände massiv

13.10.2020

Die Flüchtlingshilfe der Wohlfahrtsverbände in Nordrhein-Westfalen wird nach Ansicht der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) der Freien Wohlfahrtspflege massiv geschwächt. Grund ist die Neuausrichtung der Landesförderung, wodurch die Personalkosten in der Flüchtlingsberatung zu einem erheblichen Anteil von den Verbänden selbst übernommen werden müssten. Auch die Psychosozialen Zentren und die Beratungsstellen in den Kommunen sind von den neuen Förderbestimmungen betroffen.

Am 5. Oktober gab das NRW-Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) die Neuregelung des Förderprogramms „Soziale Beratung von Geflüchteten“ bekannt. Danach müssten die Wohlfahrtsverbände ab Januar 2021 in der Flüchtlingsberatung in den Landesunterkünften bis zu 15.000 Euro je bewilligter Vollzeitstelle selbst einbringen. Das Land NRW vermindert einfach seinen Finanzierungsanteil an diesen Personalkosten in beträchtlichem Ausmaß.

„Damit wird das gute Zusammenwirken der Wohlfahrtsverbände, Kirchen und Flüchtlingsinitiativen mit dem Ministerium ernsthaft gefährdet“, sagt der Vorsitzende der LAG Freie Wohlfahrtspflege, Dr. Frank Johannes Hensel. „Die Landesregierung ist gefordert, gemeinsam mit den engagierten Kräften in der Arbeit vor Ort die Förderprogrammatik so zu gestalten, dass funktionierende Beratungsstrukturen für geflüchtete Menschen gesichert werden können.“

Auch fachlich greife die Neuregelung zu kurz. So steht beispielsweise die standortübergreifende Fachbegleitung in der Asylverfahrensberatung oder bei Beschwerdestellen auf der Kippe. Würde sie wegfallen, ist die Qualität der Beratung deutlich gefährdet. „Dadurch wird die für den Zusammenhalt der Gesellschaft und für gelingende Integration so wichtige Vermittlungsaufgabe zwischen Flüchtlingen und Behörden in Frage gestellt“, sagt Michael Mommer, Vorsitzender des Arbeitsausschuss Migration der LAG der Freien Wohlfahrtspflege.

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