Freie Wohlfahrtspflege kritisiert Ausgestaltung und Rahmen der Familienzentren in NRW

12.06.2007

Am 04.06.2007 wurden 248 Kindertageseinrichtungen in NRW mit dem so genannten „Gütesiegel Familienzentrum NRW“ versehen und 25 Einrichtungen mit einem Innovationspreis ausgezeichnet. Alle Einrichtungen dürfen sich freuen, wenngleich die Rahmenbedingungen für alle Kindertageseinrichtungen mehr als schwierig sind.

Das von der Landesregierung verliehene Gütesiegel ist aber kein Ausweis für fachliche Qualifikation. Die von einem externen Institut erarbeiteten Prüfkriterien machten es unmöglich, zu einer vergleichbaren Bewertung der Leistungen eines Familienzentrums zu kommen. Tageseinrichtungen ohne Gütesiegel sind nicht schlechter oder besser als ausgezeichnete.

Die Freie Wohlfahrtspflege vermisst nach wie vor eine den zusätzlichen Aufgaben der Familienzentren angemessene Finanzierung. Von den Familienzentren sind Koordinationsaufgaben zwischen verschiedenen Trägern und Einrichtungen zu übernehmen und auch die Zentren selbst müssen zusätzliche Angebote und Leistungen vorhalten. Die dafür vorgesehene Finanzausstattung von 12.000 Euro jährlich reichen nicht aus. Die zu geringen Finanzmittel betreffen nicht nur die in der Regel als Familienzentrum ausgewiesenen Kindertageseinrichtungen, sondern auch die Kooperationspartner wie Erziehungsberatungsstellen oder die Familienbildung. Auch diesen Einrichtungen stehen keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung – im Gegenteil ist es hier in den vergangenen Jahren zu Kürzungen von Landeszuschüssen gekommen.

Den gesamten rechtlichen Rahmen und dessen Ausgestaltung halten die Verbände für „ordnungspolitisch bedenklich“. Die Verbände fühlen sich in den Prozess, der über nahezu zwei Jahre gelaufen und nun zu einem ersten Abschluss gekommen ist, nicht hinreichend eingebunden. Zu kritisieren ist in diesem Zusammenhang die fehlende transparente Informationsbasis und die Vergabe von Coaching- und Fortbildungsaufgaben an außenstehende Institute. Es widerspricht dem Subsidiaritätsprinzip, wenn das Land dafür eigene Kapazitäten aufbaue, obwohl entsprechendes Fachwissen und -personal bei den Verbänden der Wohlfahrtspflege qualifiziert vorhanden ist.

Zu kritisieren ist auch, dass das Verfahren für die Verleihung des Titels „Familienzentrum“ rechtlich nicht nachvollziehbar und nicht nachprüfbar ist. Die ordnungspolitischen Bedenken, die aber in enger Verbindung zu den fachlichen Argumenten stehen, bedürfen aus Sicht der Freien Wohlfahrtspflege einer dringenden Klärung, bevor es zu einer flächendeckenden Einführung der Familienzentren kommt.

Die aktuelle Stellungnahme der Freien Wohlfahrtspflege kann hier als PDF-Datei herunter geladen werden.

Kontakt:
AWO Bezirk Westliches Westfalen
Abt. Soziales
Norbert Dyhringer
Tel.: 0231 5483-245
norbert.dyhringer@awo-ww.de

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