Stellungnahme der Freien Wohlfahrtspflege NRW zum Entwurf der Ausführung des geplanten Alten-und Pflegegesetzes NRW

09.05.2014

Die Freie Wohlfahrtspflege nutzte die Möglichkeit, im Rahmen einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 07. Mai 2014 ihre begründeten Bedenken zum vorliegenden Entwurf den Landtagsabgeordneten vorzutragen und zu erläutern.
Folgende genannte Ziele sind aus Sicht der Freien Wohlfahrtspflege im Rahmen einer Umsetzung der APG DVO NRW (Verordnung  zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen und nach § 92 SGB XI) wesentlich:

  • Der Erhalt und der Ausbau ansprechender und bedarfsgerechter Angebote, Einrichtungen und Orte für das Leben im Alter.
  • Die Schaffung von wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Träger, welche diesen eine zukunftsfähige und gesicherte Finanzierung der Angebote und Einrichtungen ermöglichen.

Diese Ziele werden durch die vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) geplante APG DVO aber nicht erreicht.

Die Freie Wohlfahrtspflege stellt grundsätzlich fest, dass die demographische Entwicklung in Nordrhein-Westfalen zu einer erheblichen Zunahme pflegebedürftiger wie auch demenzkranker Menschen führen wird. Eine zentrale Herausforderung besteht darin, hierdurch keine Versorgungslücken entstehen zu lassen.

Der Bedarf zur Versorgung der künftig pflegebedürftigen Menschen ist nicht allein durch Angebote neuer Wohnformen, Quartiersentwicklung oder ehrenamtlicher und nachbarschaftlicher Hilfe zu leisten. Vielmehr sind und bleiben die Einrichtungen der ambulanten, teilstationären und stationären Altenhilfe unverzichtbares Instrument in der Pflegepolitik, um Versorgungssicherheit, Wahlrecht und Partizipation der Nutzer/-innen auch in der Zukunft zu sichern.

Die Freie Wohlfahrtspflege befürchtet:

1. Die Versorgungssicherheit wird gefährdet!
2. Die Einschränkung der Förderung moderner Versorgungsformen wird die Wahlfreiheit für ältere Mitbürger behindern!
3. Investitionen erfolgen nur noch in Standardmodernisierungen!
4. Der Bestandsschutz wird gefährdet!
5. Enormer Bürokratieaufbau wird die Folge sein!
6. Die Angemessenheitsgrenze (Quadratmeter) ist nicht sachgerecht!
7. Dem Entwurf der APG DVO mangelt es an Datengrundlagen!

Einzelheiten hierzu können der Gesamtstellungnahme entnommen werden:

Stellungnahme der LAG FW NRW

Weitere Informationen:
Norbert Dyhringer
Abteilungsleiter Soziales
Kronenstr. 63-69
44139 Dortmund
Tel.: 0231/5483-245
norbert.dyhringer@awo-ww.de

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