Der aktuelle Arbeitslosenreport der LAG Freien Wohlfahrtspflege ist veröffentlicht und beschäftigt sich mit dem Thema „Mittelverwendung und Aktivierungsquote im SGB II“. Zentrale Erkenntnis des Berichts: Der Staat fördert Arbeitslose mehr als noch vor einigen Jahren. Die Mittel müssen jedoch zielgerichteter ankommen.
Seit 2015 sind die finanziellen Mittel kontinuierlich gestiegen, mit denen Hartz-IV-Bezieher*innen bei der Wiederaufnahme einer Berufstätigkeit unterstützt werden. 2019 wurden die Jobcenter in NRW für die Wiedereingliederung mit 430 Millionen Euro ausgestattet – jedoch wurden nicht alle Mittel ausgeschöpft. Es fehlt die Transparenz, wo diese Mittel mit welchen Prioritäten eingesetzt werden.
Die Aktivierungsquote der arbeitslosen Personen im Leistungsbezug des SGB II stieg zwischen 2015 und 2019 um 7 Prozentpunkte auf 22,6 Prozent. Diese Entwicklung ist erfreulich, darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass noch nicht einmal jeder vierte Mensch, der im Hartz-IV-System arbeitslos ist, mit einer aktiven Hilfe zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützt wird. Die Freie Wohlfahrtspflege werde deshalb in ihrem Engagement gerade für die besonders Benachteiligten und Ausgegrenzten nicht nachlassen.
Ein weiteres Ergebnis des aktuellen Arbeitslosenreports ist alarmierend: Gerade die Personengruppen, die im Sinne des Gesetzes als besonders förderungsbedürftig gelten, nämlich Langzeitarbeitslose, ältere Menschen, schwerbehinderte Menschen, Berufsrückkehrende und Geringqualifizierte, werden immer noch unterdurchschnittlich bei der Integration ins Arbeitsleben unterstützt. Um diese besonders förderungsbedürftigen Menschen zu erreichen, sind Fachkräfte mit solider Ausbildung, Erfahrung und Professionalität gefragt, aber auch Innovationskraft, humanitäre Wertorientierung und eine gute Vernetzung im Sozialraum. Die Freie Wohlfahrtspflege NRW appelliert daher an die Jobcenter, gerade in der Corona-Krise, frühzeitig miteinander zu kooperieren - auf der Landesebene, vor allem aber vor Ort. Damit 2021 alle zur Verfügung stehenden Mittel effektiv im Sinne der Hilfsbedürftigen eingesetzt werden können, gilt es gemeinsam Konzepte zu entwickeln, Maßnahmen zu planen und ausreichend flexible Angebote vorzuhalten.
Die Wohlfahrtspflege kritisiert in diesem Kontext ebenfalls die zu starren konzeptionellen Vorgaben bei der Entwicklung von Maßnahmen sowie den Ausschreibungen nach Vergaberecht, bei denen häufig nicht der qualitativ hochwertigste, sondern der günstigste Anbieter gewinnt.
Alle Dokumente finden Sie hier: www.arbeitslosenreport-nrw.de
Pressemitteilung Arbeitslosenreport NRW 04/2020 als PDF