Die Arbeiterwohlfahrt begrüßt, dass mit dem Anerkennungsgesetz NRW viele Zuwanderer einen Rechtsanspruch auf ein Prüfverfahren zur Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen beruflichen Abschlüsse erhalten. Wesentlich für die Wirksamkeit des Landes-Anerkennungsgesetzes sind effiziente Informations- und Beratungsstrukturen für die Anerkennungsberechtigten.
Der Arbeitsausschuss Migration der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW und die Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit NRW haben hierzu in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe ein Positionspapier zum Thema „Beratung und Begleitung im Rahmen des Anerkennungsverfahrens ausländischer Abschlüsse und beruflicher Qualifikationen zur Förderung einer nachhaltigen Integration der in NRW lebenden Menschen" erarbeitet.
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Norbert Dyhringer
Abteilungsleiter Soziales
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