AWO Forderungen zur Umsetzung des Rechtsanspruches auf Kinderbetreuung

22.05.2012

Im Rahmen der Umsetzung des Rechtsanspruches auf Kinderbetreuung erhebt die AWO Forderungen mit dem Ziel, die Situation für die Eltern, die Kinder und natürlich auch für die in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege beschäftigten Personen zu verbessern.

Schon im kommenden Jahr stehen im Bundeshaushalt 400 Mio. Euro für das Betreuungsgeld zur Verfügung - wenn man dieses Geld verwenden würde, um das dringend erforderliche zusätzliche Personal zu bezahlen, dann könnte man damit mehr als 10.500 ErzieherInnen finanzieren. Und noch eindrucksvoller dann die Möglichkeiten ab 2014, denn ab diesem Jahr stehen 1,2 Mrd. Euro pro Jahr im Bundeshaushalt. Damit könnten fast 32.000 Fachkräfte mehr finanziert werden. Und sollte die Prognose zutreffen, dass es tatsächlich 1,9 Mrd. Euro pro Jahr werden, da mehr Eltern als angenommen das Betreuungsgeld in Anspruch nehmen (müssen), dann wären sogar 50.000 neue Erzieherstellen finanzierbar!

Unser Verband hat konkrete Forderungen zur Umsetzung des Rechtsanspruches auf Kindertagesbetreuung zum 1. August 2013 formuliert. Hierin fordern wir einen Ausbau, der dem tatsächlichen Betreuungsbedarf entspricht, aber gleichzeitig die hohe Qualität der Kindertagesbetreuung garantiert. Darüber hinaus fordert die AWO ausreichende und flexible Betreuungszeiten und Beitragsfreiheit für alle Kinder, damit diese gleiche Chancen auf frühkindliche Bildung und Betreuung unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Wohnort haben.

AWO-Forderungen als PDF

Kontakt:
Norbert Dyhringer
Abteilungsleiter Soziales
Tel.: 0231 5483-245
norbert.dyhringer@awo-ww.de

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