Das Recht auf ein faires Asylverfahren darf nicht versperrt werden – AWO NRW unterzeichnet ProAsyl Appell „Nein zu einem Europa der Haft- und Flüchtlingslager“

01.12.2020

Mit den Vorschlägen der EU-Kommission für eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) vom 23. September werden zukünftig erhebliche Hürden für den Zugang zum Recht auf Asyl in der EU aufgebaut.

Zukünftig sollen mit dem „New Pact on Migration and Asylum“ zur Prüfung eines potenziellen Asylanspruches, Grenzverfahren etabliert werden, welche die asylsuchenden Menschen unter haftähnlichen Bedingungen in Lagern an den EU-Außengrenzen verharren lassen.  Unter diesen Bedingungen erscheint insbesondere der effektive Zugang zu unabhängiger Rechtsberatung mehr als fragwürdig. Faire Asylverfahren sind so keinesfalls möglich.

Zusätzlich sollen die Anforderungen an einen sicheren Drittstaat – hier soll zukünftig der bloße Transit ausreichen – sowie an sichere Herkunftsstaaten abgesenkt werden. Bislang gelten hier die Regelungen der Genfer Flüchtlingskonvention als maßgeblich. Ein sicherer Herkunftsstaat soll zukünftig bereits durch einen „ausreichenden Schutz“ festgestellt werden können. Inwiefern hierbei die individuelle Situation und das sich daraus ergebende Schutzbedürfnis zum Tragen kommen, bleibt unklar.

Gleiches gilt für eine eventuell vorliegende Vulnerabilität, deren Prüfung nur noch „falls relevant“ vorgesehen ist. Dieses Vorgehen ist völlig unzureichend und der Situation der Betroffenen nicht angemessen. Viele Fälle drohen mit dieser Vorgehensweise nicht entdeckt und entsprechend behandelt zu werden.

Das Recht auf Asyl ist ein Menschenrecht, faire Verfahren haben in einem Rechtsstaat selbstverständlich zu sein. Der Zugang zu diesen Rechten ist allgemein zu gewähren und darf nicht zu einem Glücksspiel behördlicher Entscheidungen unter unmenschlichen Lebensbedingungen werden. Die AWO NRW setzt sich für Solidarität, unabhängig von Herkunft und Abstammung, ein und sagt daher Nein zu einem Europa der Haft- und Flüchtlingslager.

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