Eingliederungshilfe in NRW neu geregelt: AWO lobt den Vertrag als „solide Grundlage“

23.07.2019

Landesrahmenvertrag zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes unterschrieben

Ein neuer Landesrahmenvertrag über die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen in NRW wurde am heutigen Dienstag, 23. Juli, in Düsseldorf unterzeichnet. Sozialminister Karl-Josef Laumann lud hierzu ins Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ein. Mit am Tisch saßen Vertreter der Wohlfahrtsverbände, der öffentlichen und der privat-gewerblichen Leistungsanbieter, der Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) sowie der Kommunalen Spitzenverbände. Die AWO NRW wurde durch Andreas Johnsen vertreten.

Aktiv beteiligt an den Verhandlungen um das mehr als 200 Seiten starke Vertragswerk waren die Sozial- und Selbsthilfeverbände. Der Vertrag sichert die Leistungen für alle Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen über den 1. Januar 2020 hinaus. Dann tritt die dritte Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes in Kraft, die die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention nach mehr Selbstbestimmung und Teilhabe sowie das Recht auf individuelle Leistungen in den Mittelpunkt stellt.

„Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes ist eine der größten sozialpolitischen Herausforderung seit Einführung der Pflegeversicherung“, betont Andreas Johnsen von AWO NRW. Er begrüßt, dass es trotz langer und schwierigen Verhandlungen, die im Januar 2018 begonnen haben, gelungen sei, in gemeinsamer Verantwortung aller Beteiligten „ein leistungsfähiges, ortsnahes und wirtschaftlich effektives Leistungssystem für Menschen mit Behinderungen weiterzuentwickeln“. Damit sei in NRW eine Tradition fortgesetzt worden, die den Menschen und seine Bedürfnisse in den Vordergrund stellen.

Mehr als 4,5 Mrd. Euro werden jährlich in Nordrhein-Westfalen für die Heilpädagogische Frühförderung, die Schulbegleitung, die Betreuung in Werkstätten und Wohneinrichtungen, im Ambulant betreuten Wohnen, bei Mobilitätshilfen und für sonstige Teilhabeleistungen aufgewendet.
Auch mit Blick auf die zu erwartende Kostenentwicklung in der Eingliederungshilfe konnten alle Vertragsteile nach den Prinzipien der Wirtschaftlichkeit, der Sparsamkeit und der Leistungsfähigkeit im Konsens vereinbart werden.
Für die AWO in NRW ist es von großer Wichtigkeit, dass bestehende Tarifregelungen die Grundlage für die Kalkulation der Leistungen bilden: „Damit können wir eine angemessene Fachkraftquote sicherstellen und dem Einsatz des Personals in den Diensten und Einrichtungen gerecht werden. Das ist auch Anerkennung für das berufliche Engagement der Beschäftigten,“ so Andreas Johnsen. Der Vertrag sei eine solide Grundlage für die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen und finde bundesweite Aufmerksamkeit. Die Regelungen für den Übergang in das neue Leistungssystem biete Sicherheit für die Menschen, die auf die Leistungen angewiesen sind, für ihre Angehörigen und für die Mitarbeitenden bei den Leistungserbringern.

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